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Beschluss: „Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel in der noch zu beschließenden Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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