Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert das Wahlverfahren nach § 67 GO NRW.
Er fragt nach Wahlvorschlägen. Daraufhin wird von Ausschussmitglied Przybilla vorgeschlagen:
Liste A: an 1: Ratsherr Husemann; an 2: Ratsherr Tüffers.
Weitere Wahlvorschläge werden nicht unterbreitet.
Sodann bittet Bürgermeister Jansen, Stimmzähler vorzuschlagen. Daraufhin werden vom Ausschuss als Stimmzähler einstimmig das stv. Ausschussmitglied SkB Klotz und Frau Pfeiffer-Sevenich bestellt. Bürgermeister Jansen bittet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabine und der Wahlurne zu überzeugen. Einwände ergeben sich nicht. Im Anschluss ruft der Bürgermeister die stimmberechtigten Ausschussmitglieder gemäß Anwesenheitsliste einzeln zur Stimmabgabe auf. Vor Durchführung der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte von den Stimmzählern einen Stimmzettel ausgehändigt.
Nachdem die Wahlhandlung abgeschlossen und festgestellt ist, dass jeder seine Stimme abgegeben hat, bittet Bürgermeister Jansen die Stimmzähler, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.
Ergebnis: Abgegebene gültige Stimmen: 9, ungültige Stimmen: 0.
Auf den Wahlvorschlag Liste A entfallen 9 Stimmen. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass damit Ratsherr Husemann zum Ausschussvorsitzenden und Ratsherr Tüffers zum stv. Ausschussvorsitzenden gewählt worden sind. Er fragt beide, ob sie die Wahl annehmen, was beide bejahen. Er trägt vor, dass eine Zusammenstellung zu den Bezirksausschüssen im Laufwerk L/Users/Fraktion vorliege, aber auch noch den Gewählten in Papierform ausgehändigt werde. Sodann übergibt er den Vorsitz an den Ausschussvorsitzenden.
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