Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert das Wahlverfahren nach § 67 GO NRW.
Er fragt nach Wahlvorschlägen. Daraufhin werden vorgeschlagen:
Wahlvorschlag A: Ratsherr von der Forst Ratsherr Eickels.
Sodann bittet Bürgermeister Jansen, Stimmzähler vorzuschlagen. Daraufhin werden vom Ausschuss als Stimmzähler einstimmig die Ausschussmitglieder Mones und John bestellt. Bürgermeister Jansen bittet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabine und der Wahlurne zu überzeugen. Dies wird durchgeführt; Einwände ergeben sich nicht. Im Anschluss ruft Bürgermeister Jansen die stimmberechtigten Ausschussmitglieder gemäß Anwesenheitsliste einzeln zur Stimmabgabe auf. Vor der Durchführung der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte von den Stimmzählern einen Stimmzettel.
Nachdem die Wahlhandlung abgeschlossen und festgestellt ist, dass jeder seine Stimme abgegeben hat, bittet Bürgermeister Jansen die Stimmzähler, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.
Ergebnis: Abgegebene gültige Stimmen: 11 ungültige Stimmen: 1.
Auf den Wahlvorschlag A entfallen bei einer Enthaltung 10 Stimmen. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass damit Ratsherr von der Forst zum Ausschussvorsitzenden und Ratsherr Eickels zum stv. Ausschussvorsitzenden gewählt worden sind. Er fragt beide, ob sie die Wahl annehmen, was diese beide bejahen. Anschließend überreicht er ihnen in Papierform die Information über die Bezirksausschüsse, die auch über die Fraktionsrechner im Laufwerk L jederzeit eingesehen und weiter vervielfältigt werden könnten. Abschließend gibt Bürgermeister Jansen den Vorsitz an Ausschussvorsitzenden von der Forst ab.
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