Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert das Wahlverfahren nach § 67 GO NRW.
Er fragt nach Wahlvorschlägen. Daraufhin werden vorgeschlagen:
Wahlvorschlag A: Ratsherr Kopp Wahlvorschlag B: Ratsherr Pütz.
Sodann bittet Bürgermeister Jansen, Stimmzähler vorzuschlagen. Daraufhin werden vom Ausschuss als Stimmzähler einstimmig die stv. Ausschussmitglieder Heupts und Speen bestellt. Bürgermeister Jansen bittet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabine und der Wahlurne zu überzeugen. Dies wird durchgeführt; Einwände ergeben sich nicht. Im Anschluss ruft Bürgermeister Jansen die stimmberechtigten Ausschussmitglieder gemäß Anwesenheitsliste einzeln zur Stimmabgabe auf. Vor der Durchführung der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte von den Stimmzählern einen Stimmzettel.
Nachdem die Wahlhandlung abgeschlossen und festgestellt ist, dass jeder seine Stimme abgegeben hat, bittet Bürgermeister Jansen die Stimmzähler, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.
Ergebnis: Abgegebene gültige Stimmen: 9, ungültige Stimmen: 0.
Auf den Wahlvorschlag A (Ratsherr Kopp) entfallen 7 Stimmen; auf den Wahlvorschlag B (Ratsherr Pütz) entfallen 2 Stimmen. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass damit Ratsherr Kopp zum Ausschussvorsitzenden und Ratsherr Pütz zum stv. Ausschussvorsitzenden gewählt worden sind. Er fragt beide, ob sie die Wahl annehmen, was diese beide bejahen. Anschließend überreicht er ihnen in Papierform die Information über die Bezirksausschüsse, die auch über die Fraktionsrechner im Laufwerk L jederzeit eingesehen und weiter vervielfältigt werden könnten. Abschließend gibt Bürgermeister Jansen den Vorsitz an Ausschussvorsitzenden Kopp ab.
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