Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert das Wahlverfahren nach § 67 GO NRW.
Er fragt nach Wahlvorschlägen.
Daraufhin wird von Ausschussmitglied Ruetz vorgeschlagen:
Wahlvorschlag A: Ratsfrau Schaaf
Von Ausschussmitglied Vieten wird vorgeschlagen:
Wahlvorschlag B: Ratsfrau Honold-Ziegahn
Weitere Wahlvorschläge werden nicht unterbreitet.
Sodann bittet Bürgermeister Jansen, Stimmenzähler vorzuschlagen. Daraufhin werden vom Ausschuss als Stimmenzähler einstimmig die Ausschussmitglieder Drews und Vieten bestellt.
Bürgermeister Jansen bittet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlkabine und der Wahlurne zu überzeugen. Einwände ergeben sich nicht.
Im Anschluss ruft Bürgermeister Jansen die stimmberechtigten Ausschussmitglieder gemäß Anwesenheitsliste einzeln zur Stimmabgabe auf. Vor Durchführung der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte von den Stimmenzählern einen Stimmzettel ausgehändigt.
Nachdem die Wahlhandlung abgeschlossen und festgestellt ist, dass jeder seine Stimme abgegeben hat, bittet Bürgermeister Jansen die Stimmenzähler, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen.
Ergebnis: Abgegebene gültige Stimmen: 10, ungültige Stimmen: 0, keine Enthaltungen
Auf den Wahlvorschlag A (Ratsfrau Schaaf) entfallen 4 Stimmen und auf den Wahlvorschlag B (Ratsfrau Honold-Ziegahn) entfallen 6 Stimmen.
Bürgermeister Jansen stellt fest, dass damit Ratsfrau Honold-Ziegahn zur Ausschussvorsitzenden und Ratsfrau Schaaf zur stv. Ausschussvorsitzenden gewählt worden sind. Er fragt beide, ob sie die Wahl annehmen, was beide bejahen.
Anschließend überreicht er ihnen in Papierform die Information über die Bezirksausschüsse, die auch über die Fraktionsrechner im Laufwerk L/Users/Fraktion jederzeit eingesehen und weiter vervielfältigt werden könnten. Sodann übergibt er den Vorsitz an die Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn ab.
Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und hofft auf gute Zusammenarbeit, wie in den letzten Jahren. Sie weist darauf hin, dass im laufenden Jahr die Mittel für die Vereine zu verteilen seien und bittet darum, dass die Anträge der Vereine bis März 2010 vorgelegt werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||