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Auszug - Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
2. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/160/2009 Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied Diart erklärt, dass er mit der im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehenen Dachneigung und Verkleidung ein Problem habe

Ausschussmitglied Diart erklärt, dass er mit der im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehenen Dachneigung und Verkleidung ein Problem habe. Er bittet darum, dass man den Wünschen sowie Belangen der Bauinteressierten entsprechen solle.

 

Techn. Beigeordneter Lurweg teilt mit, dass man sich bei den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen an dem vorhandenen Bestand angelehntes Erscheinungsbild halte. Die Gestaltung umfasse nicht nur die privaten Aspekte, sondern auch die öffentlichen.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe erklärt, dass kontrovers diskutiert worden sei und man dem Beschlussentwurf zustimmen werde, damit das von den Bürgern gewünschte Baugebiet schnell verwirklicht werden könne. Bei zukünftigen Gestaltungsfragen sollten die Beschränkungen möglichst gering gehalten werden.

 

Ausschussmitglied Diart teilt mit, dass er sich den Ausführungen von Fraktionsvorsitzenden Krahe anschließe.

 

Fraktionsvorsitzender RH Rogowsky erklärt, dass man sich, wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, enthalten werde.

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erklärt, dass man selbstverständlich über die Thematik diskutieren könne, dass aber in dieser Zeit eine Regelung angezeigt sei. Regionaltypische Baumaterialien seien in den früheren Zeiten verwandt worden. Heute finde man durch die Globalisierung einen Mix von Materialien aller Regionen und Epochen.

 

Fraktionsvorsitzender Krahe ist der Meinung, dass man die „Homogene Baugestaltung“ nicht überstrapazieren und die Regelungen auf das notwendigste Maß begrenzen solle.

 

Ausschussmitglied Kehren erklärt, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Ortsrandlage und um den Naturbaustoff „Holz“ handele. In diesem Zusammenhang erinnere er an die von ihm vorgeschlagene Stadtentwicklungskonferenz mit Bürgerbeteiligung, die sich solcher Angelegenheiten annehmen könne.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.              Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit -    ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse  gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen