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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung  

 
 
2. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt folgende Mitteilungen vor:

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt folgende Mitteilungen vor:

 

1.1              Baumfällungen im Stadion Erkelenz, Westpromenade

 

Auf dem Gelände des Sportstadions in Erkelenz wachsen direkt an der Grenze zur Krefelderstraße 5 Pappeln. Diese heben mit ihren Wurzeln das Pflaster auf dem Geh- und Radfahrweg der Krefelder Straße an. Aus statischen und haftungsrechtlichen Gründen dürfen die Wurzeln der Bäume nicht gekappt werden. Aufgrund der hohen Frequentierung durch Fußgänger und Radfahrer kann der Pflasterbelag des Geh- und Radfahrweges in diesem Bereich nicht durch eine wassergebundene Decke ersetzt werden.

Da die Pappeln selbst ebenfalls Beschädigungen aufweisen, sollen diese am 28. und 29. 12.2009 gefällt werden. Hierzu muss die Krefelder Straße zwischen den beiden Einmündungen der Straße Schulring gesperrt werden. Die Fällaktion wird während der Weihnachtsferien durchgeführt, um die Auswirkungen auf den fließenden Verkehr möglichst gering zu halten.

Eine Ersatzbepflanzung ist wegen des dichten Baum- und Gehölzbestandes nicht vorgesehen.

 

1.2              Anfrage Ratsherr Holger Wilke vom 19.11.2009 – Kreisverkehre in Erkelenz

 

Ist der Verwaltung bekannt, dass Erkelenzer Kreisverkehre derzeit Unmut wegen den optischen Zuständen bei Erkelenzer Bürgern und Verkehrsteilnehmern  auslöst?

 

Das Problem ist bereits seit längerem nicht nur der Verwaltung bekannt, sondern wurde auch schon mehrfach  in den politischen Gremien der Stadt Erkelenz  beraten. Der Begriff „Erkelenzer Kreisverkehre“ ist allerdings hier irreführend und verallgemeinert das Problem auf alle Kreisverkehre in Erkelenz, was so nicht stimmt. In der Regel handelt es sich bei den Kreisverkehren, die den Unmut hervorrufen nicht um Anlagen in städtischer Straßenbaulast und Unterhaltung. Die Frage der Zuständigkeit und Straßenbaulast ist über die Klassifizierung der Straßen in Bundes-/Landstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen klar geregelt. 

 

Wäre es der Verwaltung möglich, allen Ratsmitgliedern/Fraktionen eine Auflistung mit bestehenden und geplanten Verkehrskreiseln vorzulegen?

 

Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes wurde das Thema im Jahre 2006 ausführlich dargestellt. Sowohl die Klassifizierung der Straßen, der Bestand und die Planung von Kreisverkehren ist darin ausführlich beschrieben und kann im Intranet der Stadt Erkelenz unter dem Laufwerk „Fraktionen“, oder im Ratsinformationssystem ALLRIS unter dem Stichwort „Verkehrsentwicklungsplan“ digital nachgeschlagen werden. Darüber hinaus wurde allen Fraktionen eine gebunden Ausfertigung der Endfassung zu Beginn des Jahres 2009 zugestellt.

 

Wesentliche Änderungen haben sich in diesem Jahr nicht ergeben. Auf dem Stadtgebiet Erkelenz gibt es (unter Einbeziehung des Provisoriums auf der L 19, Kreuzung mit der K 29) 19 Kreisverkehre. Der 20. ist an der Kreuzung Aachener Straße/Gewerbestraße Süd im Bau. Von diesen 20 Kreisverkehren ist die Stadt Erkelenz bei 10 Anlagen als Eigentümer oder über entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger unterhaltungspflichtig. Von diesen 10 Anlagen sind 4 Minikreisel in der Innenstadt ohne Bepflanzung.  Von den verbleibenden 6 Kreisverkehren mit Bepflanzungen sind 5 in städtischer Straßenbaulast und Unterhaltung, 1 Kreisverkehr (B57/Düsseldorfer Straße) wird mit einer entsprechenden Vereinbarung durch die Stadt Erkelenz gepflegt.

 

Wie hoch liegen die Investitions- und Pflegekosten im Jahr pro Kreisverkehr und Anzahl?

 

Investitionskosten entstehen nur bei Neubauten. Der neue Kreisverkehr an der Kreuzung Gewerbestraße Süd/Aachener Straße kostet rund 500.000,-  €.

Die Pflegekosten können nicht für jeden einzelnen Kreisverkehr angegeben werden, sondern werden pauschal über die allgemeine Unterhaltung von Straßenbegleitgrün gebucht.  Demnach kostet die Stadt Erkelenz bei der jetzt vorhanden Gestaltung die Unterhaltung „ihrer“ Kreisverkehre im Jahr ca. 11.000,- €.  Bei einer geänderten Gestaltung, z.B. mit einer blühenden Wechselbepflanzung entstehen Kosten von rund 6.000,- € pro Kreisverkehr. Die Kosten dürften bei den anderen Straßenbaulastträgern in gleicher Größenordnung liegen.

 

 

Wie lässt sich in Zukunft die Pflegearbeit minimieren, z. B. durch Bepflanzung mit heimischen Bäumen, Sträuchern oder Stauden-Trocken-Pflanzung?

 

Bei den Kreisverkehren in städtischer Unterhaltung ist eine Minimierung auf einen vertretbaren Unterhaltungsaufwand bereits vorgenommen worden. Im Regelfall sind die Innenflächen mit heimischen Gehölzen, Bäumen, Bodendeckern, Blumenzwiebeln, Rosen und Rasenflächen bepflanzt.

Eine komplette Minimierung der Unterhaltungsarbeiten ist auf den „bepflanzten“ Innenflächen der anderen Straßenbaulastträgern zu erkennen, und braucht aus Sicht der Verwaltung nicht weiter kommentiert werden.

 

Werden auch Flächen und Umgebung außerhalb der Kreisel eingeplant und bepflanzt?

 

Bezogen auf die Neuerrichtung von Kreisverkehren: nein. Der Grunderwerb für die eigentliche Verkehrsanlage ist schon schwierig genug. Darüber hinaus werden selbstverständlich auf dem gesamten Stadtgebiet im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in erheblichem Umfang Pflanzungen  durchgeführt.

 

Wurden über weitere Pflanzmöglichkeiten und Patenschaften durch Baumschulen und Gärtnereien (Kostenminimierung, Stichwort: „Kreisel als Werbeträger) nachgedacht?

 

Selbstverständlich haben sich sowohl die Verwaltung als auch die politischen Gremien der Stadt damit auseinandergesetzt. Bei den überregionalen Straßen scheitert das im Regelfall an den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und an der Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Unterhaltungsträgers. Innerhalb von Ortsdurchfahrten sind dort Möglichkeiten gegeben, allerdings hat die Stadt Erkelenz keine Großkreisverkehre innerhalb von Ortsdurchfahrten. Für die tatsächlich in der Unterhaltungspflicht der Stadt Erkelenz liegenden Kreisverkehre hat sich zuletzt der Bezirksausschuss Erkelenz Mitte mit dem Thema Patenschaften auseinandergesetzt, leider ohne Erfolg. Anfragen hinsichtlich der Unterhaltungspflege von Firmen für das Thema „Kreisel als Werbeträger“ liegen der Verwaltung nicht vor, was wohl daran liegen dürfte, dass die in Frage kommenden Kreisverkehre in der Unterhaltungslast der Stadt sich nicht in ausreichend exponierter Lage befinden.

 

Die Verwaltung wird die Anfrage noch mal zum Anlass nehmen, bei den überregionalen Straßenbaulastträgern auf den teilweise unbefriedigenden Anblick der bepflanzten Flächen hinzuweisen und eine Abhilfe einzufordern. 


 


Abstimmungsergebnis: