Bürgerinformationssystem
Ratsherr Kehren erkundigt sich, ob es für den betreffenden Bereich eine Gestaltungssatzung gibt. Amtsleiter Orth erklärt, dass mit Beschluss des B-Plans dann formal die Gestaltung beschlossen ist.
Es folgen diverse Anfragen, ob Fassadengestaltungen tatsächlich vorgeschrieben werden sollten. Technischer Beigeordneter Lurweg führt aus, dass die bisherigen Festlegungen immer nach städtebaulichen Gesichtspunkten mit regionaltypischem Bezug getroffen wurden und dass mit den Festlegungen in nahezu allen Fällen gute Erfolge erzielt werden konnten. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen, 10 Ja-Stimmen |
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