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Ratsherr Eickels erklärt Befangenheit und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Abweichender Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 Richtlinien für die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt erweitert: „§ 9 (2) Der jeweiligen Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € zu den anfallenden Kosten gewährt. Der Betrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu verwenden. Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.12. des Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen |
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