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Ausschussvorsitzender RH Husemann trägt vor, die Hovener Kreuzung sei ein unfallträchtiger Kreuzungsbereich, der durch die Errichtung eines Kreisverkehres entsprechend entschärft werden könne. Ein weiterer Vorteil sei auch, dass der Verkehr analog des bereits bestehenden Kreisverkehres an der Kreuzung Gerderather Landstraße/Lindchesweg (Fahrtrichtung Schwanenberg/Matzerath) störungsfreier fließen könne. Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, - ob ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich L 19/L 202 , - ob ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich L 3/L46 möglich ist.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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