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Ausschussmitglied Grates erläutert den Antrag. Ausschussvorsitzender von der Forst weist darauf hin, dass die Stadt nicht zuständig sei und den Landesbetrieb Straßenbau einschalten müsse. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Daraufhin fasst der Ausschuss als Empfehlung an die Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss: „Zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und besonders Schulkindern sollen passive Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzplanken oder Poller mit Verbindungsketten zwischen Fahrradweg und Fahrbahn der B 57, an der Bushaltestelle Granterath angebracht werden. (Zur Weiterleitung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW in Mönchengladbach als zuständiger Behörde für Bundesstraßen).“
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