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Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Merkens weist auf die Broschüre, die der Stadt Erkelenz über die Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2009 hin, die allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wi

Ausschussvorsitzender Merkens weist auf die Broschüre, die der Stadt Erkelenz über die Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2009 hin, die allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird.

 

 

1.1 Förderung freier Träger  nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in

der Stadt Erkelenz

 

Erster Beig. Dr. Gotzen gibt einen Überblick über die im Jahr 2009 bewilligten Betriebskostenzuschüsse für die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen „Cirkel“, „Katho“ und „ZaK“ und über die Zuschüsse für die freien Träger für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen, außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen, Mitarbeiter-schulungen, zur Beschaffung von Hilfsmitteln, zur Durchführung von Wochenendfreizeiten und Modellmaßnahmen im Jahr 2008. Die Gesamtsumme belaufe sich auf ca. 225.670,-- €.

 

1.2 Neubau, Instandsetzung und Unterhaltung von Spiel- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass seit der letzten Jugendhilfeausschusssitzung auf zahlreichen Kinderspielplätzen im Stadtgebiet weitere Verbesserungen mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 191.000,-- € erreicht worden seien. Leider sei immer noch von Vandalismusschäden zu berichten. Wegen anstehender Abbruchmaßnahmen im Bauxhof sei der Spielplatz abgebaut worden. Die noch voll funktionsfähige Multifunktionsspielanlage werde auf dem Spielplatz Oidtmannhof aufgebaut.

 

1.3 Förderung der drei anerkannten offenen Freizeiteinrichtungen auf vertraglicher Basis

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass auf der Grundlage des mit den drei anerkannten Freizeiteinrichtungen abgeschlossenen Vertrages diese jährlichen Pauschalbeträge für ihre Arbeit erhielten. Für das Jahr 2008 ergebe sich eine Fördersumme von ca. 205.000,-- €.

 

1.4 Berichtswesen der drei offenen Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass sich die drei Träger der anerkannten offenen Freizeiteinrichtungen durch Vertrag vom 21.12.2006 zur Überprüfung der Zielvorgaben zur Teilnahme an einem gemeinsamen standardisierten Berichtswesen bereit erklärt hätten. Die Beteiligten hätten sich auf die Einführung eines Qualitätsberichtes und eines Tagesberichtes geeinigt. Dabei solle der Qualitätsbericht den bisherigen Jahresbericht ablösen. Für die Ausweisung der Berichte sei ein Moderatorenkreis gebildet worden, der sich aus fünf Personen – Trägervertreter und Fachaufsicht der ev. und kath. Kirche und dem Stadtjugendpfleger – zusammensetze. Das Jahr 2007 habe als Testphase gegolten. Den Berichten des Ev. Jugendzentrums „ZaK“ und des Ev. Kinder- und Jugendzentrums „Cirkel“ sei zu entnehmen, dass die Einrichtungen mit viel Engagement geführt würden und einen guten Einblick in die dort geleistete Arbeit gäben. Der Qualitätsbericht des Kath. Kinder- und Jugendzentrums „Katho“ habe an einigen Stellen  Diskrepanzen zwischen Erwartungshaltung und der erbrachten offenen Kinder- und Jugendarbeit gezeigt. Der Träger suche nach einer Lösung, die offene Kinder- und Jugendarbeit im „Katho“ neu zu strukturieren.

 

1.5 Kinderbeteiligung bei der Spielplatzgestaltung

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass sowohl auf dem Spielplatz Matzerath als auch für den neu geplanten Spielplatz im Luna-Park Immerath (neu) eine Kinderbeteiligung im September bzw. Oktober mit 20 bzw. 15 Kindern stattgefunden habe. Dabei seien die Wünsche bzw. Vorstellungen der Kinder soweit wie möglich berücksichtigt worden.

 

1.6 Verleihung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ an die städt. Tageseinrichtung für Kinder, Gerderath

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2007 beschlossen habe, die städt. Tageseinrichtung Gerderath ab dem 01.08.2007 zu einem Familienzentrum zu entwickeln. Dem Beschluss entsprechend, habe die Einrichtung im Kindergartenjahr 2007/2008 am Zertifizierungsverfahren durch die Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH (PädQUIS), Berlin, teilgenommen. Durch PädQUIS sei für die Einrichtung ein Qualitätsprofil erstellt worden, das Stärken und Entwicklungspotentiale der Einrichtung anzeige und als Grundlage für die weitere Qualitätsentwicklung genutzt werden könnten.

In der abschließenden Bewertung habe das Institut erklärt, dass sowohl die Leitung, Team und Träger der Einrichtung wie auch die 14 Kooperationspartner des Familienzentrums stolz auf das erreichte Qualitätsniveau sein könnten. Der Einrichtung sei in der Einzelzertifizierung das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen worden.

 

1.7 Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten habe, bis zum 15. Juni 2009 die

- Zahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren, die bis zum Jahr 2013 geschaffen werden sollen und

- die Höhe der Kosten für den Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Ausstattungsbedarf

mitzuteilen.

Nachdem sich Bund, Länder und Kommunen verständigt hätten, die Kinderbetreuung, ausgerichtet an einem Bedarf von 35% der Kinder unter 3 Jahren bis 2013 auszubauen, sei im Oktober 2007 zwischen Bund und Ländern die „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet worden.

Auf der Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarung seien mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren herausgegeben worden. Danach fördere das Land entsprechende Investitionsmaßnahmen, die zwischen dem 18.10.2007 und 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen seien und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren dienten.

 

In der Kindertagespflege würden investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagesmutter/des Tagesvaters oder Erziehungsberechtigten, die der Herrichtung der Räume dienten, gefördert. Es würde eine Pauschale von max. 500,-- €/Kind gewährt.

 

Bei den Tageseinrichtungen für Kinder liege der Fördersatz bei 90% der anerkannten Ausgaben.

 

Für die Jugendhilfeplanung gelte es nun, zeitnah die notwendigen finanziellen und sachlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu realisieren. Hierzu würden auch noch mit den freien Trägern kurzfristig entsprechende Gespräche zu führen sein.

 

Ausgehend von einer Deckungsquote für das Land NW von 32% und von der Zahl der Kinder, die lt. Statistik des Einwohnermeldeamtes am 01.08.09 in der Stadt Erkelenz wohnen werden, ergebe sich bis zum Jahr 2013 für Kinder im Alter von 1 – 2 Jahren und im Alter von 2 – 3 Jahren ein Bedarf von jeweils 120 Plätzen. Der Bedarfsquote von 240 Plätzen stünden in den Tageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz 66 U3-Plätze und im Rahmen der Tagespflege durch Tagesmütter 23 Plätze gegenüber.

 

Der dem Land vorliegende Antrag auf Bewilligung des Neubaus des Kindergartens Oerather Mühlenfeld sei insoweit abgeändert worden, dass in der Einrichtung 20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren gefördert würden.

 

Bereits jetzt führe das Jugendamt eine Warteliste für ca. 70 U3-Kinder, deren Wünsche nach Betreuung zz. nicht gedeckt werden könnten.

 

1.8 Erhebung der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass seit Inkrafttreten des KiBiz das Land die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind zahle. Zur Überprüfung der den örtlichen Jugendhilfeträgern in Aussicht  gestellten Pauschale habe das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 14.04.2008 festgelegt, dass die Ergebnisse der mtl. Erfassung der Kindspauschale jeweils bis zum 25. eines Monats des Kindergartenjahres 2008/2009 vorzulegen seien. Darüber hinaus sei bis zum 31.08.2008 die Anzahl der abgeschlossenen Betreuungsverträge, differenziert nach den Gruppenformen, ebenfalls bis zum 25.09.2008 vorzulegen. Mit Erlass vom 17.10.2008 habe das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass es sich mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine Vereinbarung nach § 31 Abs. 6 KiBiz verständigt habe. Ein Bestandteil sei die Erhebung der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder in den Tageseinrichtungen im Monat November 2008.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW habe den Kommunen mitgeteilt, dass die Monatserhebung keinerlei Auswirkung auf die Förderung der Einrichtung im laufenden Jahr habe. Sie sei vielmehr ein Instrument der Jugendhilfeplanung für die Zukunft.

 

Seitens der Kostenträger Land und Kommunen werde angesichts der Mehrausgaben eine Transparenz für den Bereich der Kindertagesbetreuung erwartet. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes habe es vermehrt Vorwürfe gegeben, dass es durch Trägerverhalten, allein aus finanziellen Gründen, zum Abschluss von Betreuungsverträgen gekommen sei, die nicht dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entsprächen. Es sei daher im Interesse der örtlichen Jugendhilfeplanung, durch hohe Transparenz bei Planungs- und Umsetzungsprozessen das Vertrauen in die örtliche Jugendhilfeplanung zu stärken.

 

1.9 Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung für das Schuljahr 2008/09

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass der Kreis Heinsberg wiederum den Städten und Schulen ausgewählte Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt habe. Er weist auf die den Ausschussmitgliedern vorliegende Tischvorlage hin.

 

1.10 Weltkindertag

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass der Weltkindertag durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund Erkelenz den drei offenen Jugendfreizeiteinrichtungen und mehreren Kindergärten und Schulen gestaltet worden sei.

 

Die Resonanz sei mit bis zu 500 Kindern zur Abschlussveranstaltung sehr hoch gewesen.

 

1.11 Resolution des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland zur Weiterleitung der Bundesmittel für die Betriebskosten der Kindertagesstätten

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland beschlossen habe, die Landesregierung aufzufordern, die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten an die Kommunen vollständig und uneingeschränkt weiterzuleiten, damit die Finanzierung des Ausbaues der Betreuung für unter 3-jährige sichergestellt ist.

 

Die Stadt Erkelenz als örtlicher Jugendhilfeträger schließe sich dieser Aufforderung an.