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Auszug - Beantragung Unterlassung der Sirenenalarmierung während der Kindergartenzeiten (Antrag liegt bei.)  

 
 
9. Sitzung des Bezirksausschusses Kückhoven
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bezirksausschuss Kückhoven Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Schießsporthalle
Ort: Im Bonental, 41812 Erkelenz-Kückhoven
A 10/911/2008 Beantragung Unterlassung der Sirenenalarmierung während der Kindergartenzeiten (Antrag liegt bei.)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt

Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Antragsteller überreicht eine Unterschriftenliste mit 20 Unterschriften, die den „Antrag auf Abschaffung der Sirenen vom städt. Kindergarten Kückhoven“ unterstützen. Die Unterschriftenliste ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Simon teilt mit, dass er mit Stadtoberbrandinspektor Linkens gesprochen habe und die Frequenz der Sirenennutzung bereits reduziert werden konnte. Auch der Ausschussvorsitzende ist der Auffassung, dass eine Verlagerung, z. B. hin zum Feuerwehrhaus, Sinn machen würde. Bis zum Jahre 2011 – so sei zu überlegen - würden auch Kinder bis zu drei Jahren in den Kindergarten aufgenommen werden, was bei der Beurteilung der Lage zu berücksichtigen sei. Die dann notwendigen besonderen Ruhezeiten der Kinder könnten durch evtl. Sireneneinsätze beeinträchtigt werden.

 

Von Seiten der CDU wird der Antrag gestellt, die Beschlussvorlage aus dem Antrag des FDP-Stadtverbandes zu ergänzen, und zwar um den Passus, dass die Sirene auf ein anderes städt. Gebäude (Feuerwehrhaus, außer Schule) zu verlegen sei.

 

Beschluss einstimmig – als Empfehlung an die Verwaltung:

„Der Bezirksausschuss Kückhoven beauftragt die Stadt Erkelenz, sich um eine alternative Alarmierungsart der Feuerwehrkameraden zu bemühen und die Sirene auf ein anderes städt. Gebäude (Feuerwehrhaus, außer Schule) zu verlegen.“