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Auszug - Gestaltung Kreisverkehr L354 (Terheeg)  

 
 
6. Sitzung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Pfarrheim Venrath
Ort: In Venrath 9, 41812 Erkelenz-Venrath
A 10/899/2008 Gestaltung Kreisverkehr L354 (Terheeg)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Clemens berichtet über den Kreisverkehr im Verlauf der L 354 bei Terheeg, der – obwohl man augenscheinlich vor kurzem das Unkraut etwas beseitigt habe – nicht gerade als gepflegt zu bezeichnen sei

Ausschussvorsitzender Clemens berichtet über den Kreisverkehr im Verlauf der L 354 bei Terheeg, der – obwohl man augenscheinlich vor kurzem das Unkraut etwas beseitigt habe – nicht gerade als gepflegt zu bezeichnen sei.

 

Ausschussmitglied Pisters hält den ganzen Kreisverkehr für eine Katastrophe. Er sei viel zu hoch angelegt, biete den Autofahrern nur schlechte Einsichtnahme, sei auf dem Plateau mit einfachen Sträuchern bepflanzt, wie er insgesamt nur lieblos bepflanzt sei und werde unten von Unkraut eingerahmt. Seiner Auffassung nach solle die Stadt Erkelenz dafür sorgen, dass dieses Entrée zur Stadt besser gestaltet werde. Aus diesem Grunde stelle er den Antrag, die Verwaltung solle sich dafür einsetzen, dass eine Höhenreduzierung der Aufschüttung erfolge und der Kreisverkehr insgesamt vernünftig angelegt und gepflegt werde.

 

Beratendes Ausschussmitglied Kauertz trägt vor, dass er sich kundig gemacht habe. Hierzu zitiert er aus Standardverträgen, die zwischen Kommunen und Straßenbaulastträger geschlossen worden seien bzw. geschlossen werden könnten. Grundsätzlich gebe es eine Standardbepflanzung durch den Baulastträger, die relativ einfach und kostengünstig sei. Die bereits im Rahmen der Diskussion angesprochenen besseren Beispiele in anderen Städten seien dort zustande gekommen, wo die Kommunen sich bereit erklärt hätten, Zuzahlungen zu den Pflanzmaßnahmen zu übernehmen. Es gebe verschiedene Ablösemöglichkeiten, z. B. so, dass Kommunen eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb schließen würden, worin festgelegt werde, wer die Erstbepflanzung bezahle und wer die spätere Pflege übernehme. Dies könnten z. B. die Kommunen sein, die für dieses Entgegenkommen eine bessere Bepflanzung erreichen würden und sich dann später einen Sponsor suchen würden, der z.B. im Gegenzug für eine Werbemaßnahme die Pflege übernehme. Bezüglich der Überhöhung des Kreisverkehrinneren trägt er vor, dass gemäß seinem Informationsstand diese Überhöhung deswegen zustande gekommen sei, weil man eine angebliche Blendgefahr in Bezug auf die Richtung Autobahnauffahrt ansteigende Trassenführung erkannt haben wolle.

 

Nach der eingehenden Diskussion formuliert Ausschussmitglied Pisters nochmals seinen Antrag, den Ausschussvorsitzender Clemens sodann zur Abstimmung stellt.

 

Beschluss – einstimmig (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Die Verwaltung soll sich im Zusammenwirken mit dem Straßenbaulastträger um eine Höhenreduzierung des Kreisverkehrinneren bemühen und darauf aufbauend, auf eine attraktivere Bepflanzung und Pflege hinwirken.“