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Ausschussvorsitzender Schmitz erklärt, dass sich die Bestattungssituation auf dem Alten Friedhof Gerderath wie folgt darstelle. Ehepartner könnten im Grab ihres bereits verstorbenen Partners beerdigt werden. Des Weiteren bestünde die Möglichkeit, dass Alleinstehende in möglichen Familiengruften beigesetzt werden könnten. Im Jahre 2003 wurde beschlossen, dass in Familiengruften weiterhin noch bis ins Jahr 2019 bestattet werden könnte. Jedoch sei die Nutzung sehr gering. Ab dem Jahre 2020 sollen auf dem Alten Friedhof keine Bestattungen mehr durchgeführt werden. Hieran schließe sich die 30-jährige Ruhefrist an. Ausschussvorsitzender Schmitz wolle bereits jetzt über die weitere Nutzung des Friedhofsgeländes beraten und beschließen. Nach Beratungen im Ausschuss ergibt sich folgender einstimmiger Beschluss: „Die Stadtverwaltung Erkelenz wird beauftragt, eine Planung für die künftige Gestaltung des Alten Friedhofes zu erarbeiten. Des Weiteren sollen die Gedenkstätten für ehemalige Kriegsgefangene aus dem 1. und 2. Weltkrieg in angemessener Weise auf den Ehrenfriedhof verlegt werden. Es ist zu prüfen, ob die Kreuze der Kriegsgräber sowie das große Gedenkkreuz (evtl. auch über Denkmalschutz) restauriert werden könnten. Abschließend solle ein Vorschlag seitens der Stadt erarbeitet werden, wie die Priestergräber in angemessener Weise erhalten und über Denkmalschutz restauriert werden könnten.“ Darüber hinaus regt Ausschussmitglied Keusemann an, Bezirksausschuss intern zu recherchieren, ob Informationen über die im Krieg Bestatteten in Erfahrung zu bringen seien. Beispielsweise wisse man nicht, ob es sich um Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter etc. handele. |
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