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Auszug - Änderung Hallenbelegungsplan Turnhalle Holzweiler  

 
 
6. Sitzung des Bezirksausschusses Holzweiler/Immerath/Borschemich
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 09.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Holzweiler
Ort: Landstraße 39, 41812 Erkelenz-Holzweiler
A 10/822/2008 Änderung Hallenbelegungsplan Turnhalle Holzweiler
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Kopp nimmt Bezug auf einen seit vielen Jahren bestehenden Hallenbelegungsplan für die Turnhalle Holzweiler

Ausschussvorsitzender Kopp nimmt Bezug auf einen seit vielen Jahren bestehenden Hallenbelegungsplan für die Turnhalle Holzweiler. Er habe alle die Halle nutzenden Vereine angeschrieben und im Januar alle Nutzer eingeladen. Der Plan bestehe seit sieben bis acht Jahren und die Hallenbelegung sei damals vom Bezirksausschuss so geregelt worden. Frau Pistel habe ihn nun gefragt, ob für die Tanzgruppe „Eris“ ein Termin in der Halle frei sei. Da dies der Fall gewesen sei, habe er dies zuerst einmal bis zur nächsten Bezirksausschusssitzung kommissarisch genehmigt. Zusätzlich sei noch ein Wunsch von „Vater und Sohn Fußball“ sowie des SV Holzweiler (Jugend) für einen Dienstagstermin vorgetragen worden. Vor ca. 10 Tagen habe ihn dann der Reiter-Sportverein (Neugründung) für mittwochs 15 Uhr bis 17 Uhr angesprochen. Diese Dinge habe er in der heutigen Bezirksausschusssitzung zur Diskussion und zur Beschlussfassung stellen wollen.

 

Ausschussmitglied Mathissen trägt vor, dass ihm das Schreiben von Ausschussvorsitzendem Kopp nicht zugegangen sei. Darüber hinaus habe er eine Belegungsliste des SV Holzweiler, die mit den anderen Terminen der Bezirksausschussliste nicht übereinstimme.

 

Ausschussmitglied Pütz möchte im Protokoll vermerkt haben, dass seiner Ansicht nach der Bezirksausschussvorsitzende in einem auftretenden Disput über die Hallenbelegung nicht eigenständig entscheiden könne. Er fordere die Beteiligung aller BZA-Mitglieder. Außerdem wolle er Informationen ungefiltert erhalten. Das Verfahren müsse neu aufgerollt werden, und zwar müssten von der Verwaltung alle Vereine per Einschreiben angeschrieben werden, damit auch eine Kenntnisgabe gewährleistet sei.

 

Ausschussmitglied Mathissen fordert darüber hinaus einen jährlich wiederkehrenden Beschluss über die Hallennnutzung in Holzweiler, und zwar aufgrund sich ständig ändernder Termine durch Trainerwechsel etc.

 

Ausschussvorsitzender Kopp führt hierzu aus, dass viele Vereine über viele Jahre feste Zeiten hätten. Wenn Ausschussmitglied Mathissen Diskrepanzen zwischen dem Hallenbelegungsplan des Bezirksausschusses und dem Plan des SV Holzweiler aufgedeckt habe, so möchte er gerne die konkreten Zeiten, in denen die Halle durch den SV Holzweiler genutzt werde, wissen.

 

Nach eingehender Diskussion macht Ausschussvorsitzender Kopp den Vorschlag, den Tagesordnungspunkt von der laufenden Tagesordnung der Sitzung abzusetzen und alle zu beteiligenden Vereine nochmals zu einem Gespräch einzuladen.

 

Ausschussmitglied Frau Kopp bittet sicher zu stellen, dass bei einer solchen Einladung die Kommunikation auch beim SV Holzweiler intern gewährleistet sei.

 

Ausschussmitglied Pütz ist der Auffassung, dass diese Einladung und Beratung mit den Vereinen im Rahmen einer ordentlichen Bezirksausschusssitzung stattfinden solle, in der auch die Vereinsfunktionäre Rederecht hätten.

 

Ausschussvorsitzender Kopp verweist auf die derzeitige Rechtslage und die Geschäftsordnung, nach der ein generelles Rederecht für Nichtausschussmitglieder nicht möglich ist. Ausschussmitglied Pütz möchte hierzu die genauen rechtlichen Fundstellen wissen.

Ausschussvorsitzender Kopp sagt Prüfung zu.

 

Anschließend wird der Tagesordnungspunkt einstimmig von der laufenden Tagesordnung der Sitzung abgesetzt, wobei Ausschussmitglied Pütz nochmals betont, dass er in dieser Beschlussfassung beinhaltet sehen möchte, dass zu prüfen sei, alle Vereine zu einer kommenden Sitzung einzuladen und mit Rederecht zu versehen.