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Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters

Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters

Erster Beig. Dr. Gotzen weist auf das Programm für die Ferienspiele für den Sommer 2008 hin, das allen Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wird.

 

1.1     

Personelle Veränderungen im Jugendamt

 

Erster Beig. Dr. Gotzen informiert den Ausschuss darüber, dass sich im Jugendamt als Reaktion auf bestehende Bedarfslagen zwei personelle Änderungen ergeben hätten:

Seit dem 01.12.2007 ergänze Herr Stefan Gerards als Systemadministrator das Mitarbeiterteam des Jugendamtes für das EDV-Programm prozoz 14+, eine Software für große Teile des Jugendamtes. Herr Gerards bereite die Einführung des Programms koordinierend vor und begleite kontinuierlich die Mitarbeiter bei der Umsetzung.

Erster Beig. Dr. Gotzen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man hiermit einer Anmerkung des Gemeindeprüfungsanstalt folge, die bei ihrer letzten Prüfung auf den erforderlichen Einsatz einer EDV-Software und daraus möglichen Auswertungen hingewiesen habe.

Nach 15-jähriger Abwesenheit sei Frau Gabriele Drenseck-Schöbel am 21.04.2008 in den Dienst zurückgekehrt. Als Dipl.-Sozialarbeiterin sei sie als Bezirkssozialarbeiterin im Allgemeinen Sozialen Dienst eingesetzt. Der Wiedereinstieg von Frau Drenseck-Schöbel sei zum Anlass genommen worden, das Stadtgebiet in 5 statt bisher 4 Bezirke aufzuteilen. Die bisherige Aufteilung habe unverändert seit der Gründung des Jugendamtes im Jahr 1982 bestanden und habe die zwischenzeitliche Steigerung der Einwohnerzahl von über 10.000 Einwohnern unberücksichtigt gelassen.

 

Der zusätzliche Einsatz von Frau Drenseck-Schöbel sei ein wesentlicher Beitrag zur präventiven Abwehr von Problemlagen und Gefährdungssituationen junger Menschen und diene auch der gemäß § 8a SGB VIII gesetzlichen Verpflichtung zur Verbesserung des Schutzes vor Kindeswohlgefährdung.

 

 

1.2

Sachstandsbericht zur Umsetzung des neuen Gesetzes über die frühe Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) –

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass, nachdem sich die Verwaltung des Jugendamtes im Zeitraum Dezember 2007 bis März 2008 intensiv mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes beschäftigt habe, nunmehr die ersten Erkenntnisse aus der Umsetzung des zum 01.08. d. J. in Kraft tretenden Gesetzes vorlägen. Es seien die konkreten Wünsche und Bedarfe der Eltern bzw. der Kinder hinsichtlich der Gruppenformen und der Buchungszeiten festgestellt, im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgelegt, mit den einzelnen Träger der Tageseinrichtungen für Kinder abgestimmt und dem Landesjugendamt gemeldet worden. Im besonderen Maß sei dabei auch die Versorgung der Kinder unter 3 Jahre (U 3-Plätze) berücksichtigt worden. Für das Kindergartenjahr 2008/2009 seien der Stadt vom Land 83 Plätze für unter 3-Jährige genehmigt worden. Elf weitere Plätze könnten noch genehmigt werden, falls es einen entsprechenden Betreuungsbedarf gäbe und die Haushaltslage des Landes dies zuließe.

 

Durch das Buchungsverhalten der Eltern, verbunden mit den neuen Strukturen der Gruppenformen, verringere sich die Anzahl der für die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze im Jugendamtsbezirk um ca. 60 auf nunmehr 1.286 Plätze. Dagegen seien die Plätze für eine Ganztagesbetreuung um 22 auf jetzt 285 Plätze erhöht worden.

 

Die detaillierte Auflistung des Buchungsverhaltens der Eltern und der Platzangebote je Einrichtung liege den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses als Tischvorlage vor.

 

Nach den derzeit vorliegenden Zuwendungsbescheiden erhalte die Stadt Erkelenz für das Kindergartenjahr 2008/2009 Kindpauschalen in Höhe von 2.072.019,99 €, einen Landeszuschuss für das Familienzentrum Westpromenade in Höhe von 12.000,-- € und, falls das Familienzentrum Gerderath zertifiziert werde, einen weiteren Landeszuschuss in Höhe von 12.000,-- €, und für die Kindertagespflege von 14.500,-- €.

 

Die Gegenüberstellung der Betriebskostenfinanzierung nach GTK im Vergleich zur Finanzierung nach KiBiz lasse für die Stadt Erkelenz für das nächste Kindergartenjahr Mehrkosten in Höhe von 327.695,84 € erwarten. Hiervon entfalle ein Betrag von 75.110,47 € auf die 9 Tageseinrichtungen für Kinder der freien Träger im Stadtgebiet Erkelenz.

 

 

 

Bei dieser Berechnung sei der Wegfall des Sonderzuschusses in Höhe von jährlich 108.603,-- € zur Kompensierung der wegbrechenden Steuermittel des Bistums berücksichtigt. Der Mehrbetrag sei im Haushaltsansatz für das Jahr 2008 anteilmäßig (5/12 von 327.695,84 €) in Höhe von 135.539,93 € bereits eingeplant worden.

 

 

1.3

Sachstandsbericht zum Frühwarnsystem „Familienpatenschaftsmodell“

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 14.11.2006 den durch das Jugendamt der Stadt Erkelenz initiierten und in Kooperation mit der Caritas-Jugendhilfe des Caritasverbandes für die Region Heinsberg e.V. und dem Hermann-Josef-Krankenhaus umgesetzten Frühwarnsystems vorgestellt worden sei.

Seit der Einrichtung des Patenschaftsmodells Ende Oktober 2006 seien 14 ehrenamtliche Patinnen aus der Stadt Erkelenz für einen Einsatz in diesem Projekt gewonnen worden. Die angehenden Patinnen seien an 5 Tagen intensiv zu den Themen Gesprächsschulung, Entwicklungspsychologie im Kindesalter, Umgang mit Kindeswohlgefährdung, Gesundheitspflege, Säuglingspflege und Grenzen ihres Einsatzes geschult und informiert worden. Zum Abschluss der Schulung hätten die Patinnen eine Zertifizierung in Form einer Urkunde erhalten.

In 19 Familien seien auf Anfragen der Beratungsstelle Rat und Familie, der hiesigen Kinderärzte und Gynäkologen, dem Hermann-Josef-Krankenhaus und den Sozialarbeitern des Jugendamtes zertifizierte Patinnen zum Einsatz gekommen. Derzeit seien 6 Familien in Betreuung, 5 weitere Familien seien begleitet und nach erfolgreichem Erreichen der Ziele aus der Betreuung entlassen worden. Für 8 Familien sei der vorgesehene Einsatz aus unterschiedlichen Gründen nicht zustande gekommen. Einige der Familien seien aufgrund des bestehenden Hilfebedarfs in die Zuständigkeit des Jugendamtes übernommen worden. Die Struktur der betreuten Familien und das Alter der Kinder verdeutliche, dass eine frühe Kontaktaufnahme und evtl. Betreuung sinnvoll sei. Im Jugendamt der Stadt Erkelenz begleite Herr Bürgers, Sachgebietsleiter ASD, das Frühwarnsystem. In Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern stimme er den Einsatz der Patinnen in den in Frage kommenden Familien ab.  Mittlerweile habe das Frühwarnsystem der Stadt Erkelenz auch das Interesse der anderen Jugendämter im Kreis Heinsberg gefunden. So hätten sich zwischenzeitlich das Jugendamt der Städte Hückelhoven und Heinsberg und das Jugendamt des Kreises Heinsberg dem Kooperationsmodell mit dem Caritasverband angeschlossen. Auch das neu eingerichtete Jugendamt der Stadt Geilenkirchen stehe in Überlegungen, das Frühwarnsystem einzuführen.

 

Um der steigenden Nachfrage nach Familienpatenschaften für junge Familien gerecht werden zu können, habe zwischenzeitlich in Hückelhoven, unter Teilnahme einiger Bewerberinnen aus Erkelenz, eine weitere Schulung stattgefunden.

 

 

1.4

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach neuem Recht

 

Herr Abels, einer der beiden Beistände der Stadt Erkelenz, gibt den Ausschussmitgliedern einen Überblick über das geänderte Unterhaltsrecht ab dem 01.01.2008.

 

Er erläutert, dass nach über einjähriger Beratungsdauer und den damit einhergehenden Verhandlungen der Deutsche Bundestag am 09.11.2007 die Reform zum Unterhaltsrecht verabschiedet habe, so dass das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 in Kraft habe treten können.

Die Reform des Unterhaltsrechts habe eigentlich zum 01.07.2007 erfolgen sollen. Ein Grund für die Verschiebung sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.02.2007 gewesen. Das Bundesverfassungsgericht habe mit dieser Entscheidung die Benachteiligung unverheirateter Elternteile für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Regierungsentwurf sei dem verheirateten Elternteil gegenüber dem nicht verheirateten Elternteil an verschiedenen Stellen Vorrang eingeräumt worden.

 

Grund für die Unterhaltsreform sei die heutige Familienrealität, die durch die steigende Berufstätigkeit beider Elternteile, die steigende Anzahl von Kindern, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften aufwachsen und die vermehrte Gründung von Zweitfamilien mit Kindern, geprägt werde.

 

Ziel der Reform sei

-           die Stärkung der Eigenverantwortung der Eheleute nach einer Ehe,

-           die Veränderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolgen,

-           die gesetzliche Festlegung eines Mindestunterhalts für minderjährige Kinder,

-           die Besserstellung Kinder betreuender, nicht miteinander verheirateter Eltern

gewesen.

 

Die Unterhaltsreform betone den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung stärker als das frühere Recht. Die geschiedenen Ehegatten seien gehalten, sich um ihren eigenen Lebensunterhalt selbst zu bemühen. Natürlich bestehe weiterhin der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wie z. B. bei Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Durch die Unterhaltsreform hätten die Unterhaltsansprüche der Kinder absoluten Vorrang gegenüber anderen Unterhaltsansprüchen. Im 2. Rang stünden seit dem 01.01.2008 Kinder betreuende Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet seien oder nicht.

Die Rangfolge spiele immer dann eine Rolle, wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht über genügend Einkommen verfüge, um alle bestehenden Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Rangniedrigere Unterhaltsberechtigte erhielten nur dann Unterhalt, wenn die Unterhaltsansprüche aller ranghöheren Unterhaltsberechtigten befriedigt seien.

In der Vergangenheit sei der Unterhalt nach der Regelbetragverordnung in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle berechnet und festgesetzt worden. Die Regelbetragverordnung sei zum 31.12.2007 aufgehoben und die Düsseldorfer Tabelle geändert worden.

 

 

Neu sei, dass der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder und die Kindergeldanrechnung zum 01.01.2008 im BGB gesetzlich festgelegt worden sei.

Der Mindestunterhalt stelle den Unterhaltsbetrag dar, den der Verpflichtete für ein minderjähriges Kind sicherstellen müsse.

Zukünftig werde der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes gebunden. Als Basisbetrag werde ein Zwölftel des Kinderfreibetrages zugrunde gelegt.

In Zahlen bedeute das folgendes:

 

-           Für die Zeit bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (erste Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle) 279,-- €/mtl.

-           Für die Zeit vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (zweite Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle) 322,-- € mtl.

-           Für die Zeit vom 13. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (dritte Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle) 365,-- € mtl.

 

Des Weiteren sei die Kindergeldverrechnung völlig neu geregelt worden. Das Kindergeld werde nun unterhaltsrechtlich dem Kind zugewiesen. Es mindere den Bedarf des Kindes.

 

Am 31.12.2007 habe das Jugendamt der Stadt Erkelenz 476 Beistand-, Amtspfleg- und Vormundschaften geführt. Ziel der beiden Beistände des Jugendamtes sei gewesen, alle Unterhaltsberechtigten und Unterhaltspflichtigen bis zum 31.12.2007 über die Unterhaltsreform zum 01.01.2008 zu informieren. Dies sei, bis auf einige Ausnahmen neben dem „laufenden Geschäft“ trotz enger Umsetzungsfrist, gelungen. Erst Anfang Dezember 2007 hätten die entsprechenden Ausführungsvorschriften vorgelegen. Eine Informationsveranstaltung des Landschaftsverbandes Rheinland habe erst am 07.12.2007 stattgefunden. Die Leitlinien zur geänderten Düsseldorfer Tabelle lägen bis heute nicht vor.

 

Bis zum 31.12.2007 seien alle Fälle gesichtet und nach Priorität sortiert worden:

-           anhängige Klageverfahren

-           anhängige Unterhaltsfestsetzungsbeschlüsse

-           Mangelfälle mit und ohne Ehefrau

-           sonstige Fälle mit und ohne Ehefrau

-           Vollstreckungsverzichte

-           Pfändungen

-           Insolvenzen

-           unmittelbare Zahlungen

-           keine bzw. noch keine Zahlungen

 

Die Qualifizierung sei Voraussetzung für alle weiteren Arbeiten, wie z. B. Umstellung bestehender Titel auf neues Recht, Anpassung anhängiger Klagen und Anträge auf Erlass eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses, gewesen.

Im Rahmen des Informationsverfahrens seien sämtliche Unterhaltspflichtige gebeten worden, ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen.

 

Auf der Grundlage dieser Erklärungen würden die ab dem 01.01.2008 bestehenden Unterhaltsansprüche derzeit neu geprüft, festgesetzt und falls erforderlich beurkundet.

Unterhaltspflichtige, die ihre Einkommensverhältnisse bis zur festgesetzten Frist nicht vorgelegt hätten, seien im Februar/März 2008 erinnert worden. Zwischenzeitlich lägen ca. 33% der angeforderten Unterlagen vor. Gegen Unterhaltspflichtige, die trotz Erinnerung bislang nicht reagiert hätten, würden gerichtliche Schritte eingeleitet.

Trotz der Vielzahl und der Besonderheit jedes einzelnen Falles sei es den beiden Beiständen wichtig, eine zeitnahe Umsetzung der Fälle auf das neue Unterhaltsrecht, zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft, zu erreichen.

 

 

1.5

Kinderbeteiligung bei der Spielplatzgestaltung

 

Oerather Mühlenfeld

Erster Beig. Dr. Gotzen informiert die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber, dass im vergangenen Jahr die Kinderbeteiligung für den geplanten Spielplatz im Oerather Mühlenfeld stattgefunden habe. Dazu habe das Jugendamt über 50 Kinder im Alter von 3 – 14 Jahren aus dem Neubaugebiet in die Leonhardskapelle eingeladen. Mit der Einladung hätten alle Kinder ein DIN A3 Blatt erhalten, auf dem sie ihrem Traumspielplatz hätten malen können. 35 Kinder und 6 Erwachsene hätten daran teilgenommen. Von der Stadtverwaltung seien Herr Nigl (Amt 60) und der Stadtjugendpfleger, Herr Wilmer, anwesend gewesen, um die Planungen zu erläutern.

Im Anschluss hätten die Kinder ihre Wünsche und Vorstellungen für den geplanten Spielplatz mit den von ihnen gemalten Bildern präsentiert. Das Ergebnis der Kinderbeteiligung sei ein Themenspielplatz mit dem Schwerpunkt „Piraten“ gewesen. Um viele Spielmöglichkeiten miteinander verbinden zu können, biete es sich an, eine Spielkombinationsanlage aufzustellen. Mit einer solchen Anlage könnten die Bereiche Bewegung, Klettern und Rutschen abgedeckt werden. Für den Spielplatz seien u. a. ein Piratenschiff, eine Spielkombinationsanlage und eine Seilbahn mit Piratennest bestellt worden.

 

Gerderath, An der Wolfskaul

Erster Beig. Dr. Gotzen berichtet weiter, dass am 28.04.08 auf dem Spielplatz „An der Wolfskaul“ in Gerderath eine Kinderbeteiligung zur Ersatzbeschaffung des abgebauten Holzturmes stattgefunden habe. Dazu seien durch das Jugendamt 120 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 14 Jahren aus dem Wohngebiet „An der Wolfskaul“ schriftlich eingeladen worden. 30 Kinder seien dieser Einladung gefolgt. In der Vorbereitung zur Kinderbeteiligung habe das Jugendamt eine Vorauswahl von 6 Spielgeräten getroffen, über die die Kinder hätten abstimmen können. Durch große Mehrheit hätten sich die Kinder für einen Kletterturm aus Holz, der dem Vorgängermodell sehr ähnelt, entschieden.

 

Weltkindertag

Abschließend weist Erster Beig. Dr. Gotzen auf den Weltkindertag am 20.09.2008, der vom Kinderschutzbund in Zusammenarbeit mit den Schulen, den Kindergärten und dem Jugendamt unter dem Motto „Kinder trommeln für ihre Rechte“ durchgeführt werde.