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Ausschussvorsitzender Simon begrüßt den Tiefbauamtsleiter Herrn Spartz und bittet ihn, die Planungen vorzustellen. Tiefbauamtsleiter Spartz berichtet, dass die Nutzung des Ultralight-Fluggeländes in den letzten Jahren stark angestiegen sei. Die bestehende Zufahrt über Wirtschaftswege sei ordnungswidrig und münde ungeregelt auf die L19. Die Zufahrt über die städtische Thingstraße führe durch ein Wohngebiet und zwinge den Verkehr zu einer 180°-Kurve, welche für die Fahrzeuge mit Anhänger und Lieferverkehre nicht befahrbar sei. Darüber hinaus gebe es von den Anwohnern der Thingstraße immer wieder Beschwerden über die Verkehrsbelastung durch das Fluggelände. In diversen Abstimmungen zwischen der Stadt Erkelenz, dem zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach und den Mietern bzw. Besitzern des Fluggeländes wurde die Herstellung einer unmittelbaren öffentlichen Zufahrt mit Linksabbiegerspur auf der L19 als sinnvollste technische Lösung erarbeitet. Lt. Tiefbauamtsleiter Spartz wurde durch die Stadt Erkelenz ein Planentwurf vorbereitet. Dieser Planentwurf sei durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW per Sichtvermerk genehmigt worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW treffe eine Ausbauvereinbarung mit der Stadt Erkelenz. Gegenstand sei die Herstellung einer Zufahrt und Linksabbiegerspur gemäß der mit Sichtvermerk versehenen Planung. Mit den Nutznießern der Zufahrt, dem Eigentümer und Verpächter des Fluggeländes schließe die Stadt Erkelenz einen Erschließungsvertrag ab. Gegenstand sei die Herstellung der Zufahrt gemäß Ausbauvereinbarung und abgestimmtem Planentwurf. Im Ergebnis werde die Zufahrt nach Vorgabe des zuständigen Straßenbaulastträgers hergestellt. Die Stadt Erkelenz unterstütze das Vorhaben formal (Vertragspartner) sowie durch die Bereitstellung von planerischen und koordinierenden Ingenieurleistungen. Die örtliche Erschließungssituation werde hierdurch maßgeblich verbessert. Mit der Maßnahme verbundene Kosten (Baukosten, Herstellung der Zufahrt) werden vollumfänglich durch den Nutznießer, also den Grundstücksbesitzer, getragen. Der Stadt Erkelenz entstünden hierfür keine Kosten. Diese Planungen wurden lt. Tiefbauamtsleiter Spartz in der Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 10.04.2008 beschlossen. Ratsherr Frings, Karl-Heinz, teilt mit, dass er erhebliche Bedenken gegen die Zufahrt von der L19 zum Flugplatzgelände habe. Hierdurch würde ein neuer Unfallschwerpunkt geschaffen. Er führt an, dass auf der L19 in diesem Streckenbereich sich bereits einige Unfälle mit Schwerverletzten und Toten ereignet hätten. Tiefbauamtsleiter Spartz führt hierzu aus, dass die geplante Einfahrt von der L19 auf das Flugplatzgelände unter Beachtung der StVO durch den Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) geplant wurde. Ausschussmitglied Lièvre fragt nach, welche Fläche zur nötigen Verbreiterung der Straße verwendet würde. Tiefbauamtsleiter Spartz teilt mit, dass hierzu der jetzige Böschungsbereich verwendet würde. Ein weiterer Landerwerb seitens der Stadt sei hierfür nicht von Nöten. Ausschussvorsitzender Simon berichtet, dass das Thema Zufahrt zum Flugplatzgelände bereits im Jahre 1999 Thema gewesen sei. Damals wurde eine Zufahrt von der L19 seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW nicht befürwortet. Tiefbauamtsleiter Spartz erläutert hierzu, dass sich der Flugbetrieb stark erhöht habe. Aus diesem Grunde sei die Zufahrt seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW nun genehmigt worden. Ratsherr Frings, Karl-Heinz, möchte nochmals deutlich machen, dass er die geplante Zufahrt zum Flugplatz Kückhoven für brandgefährlich erachte. Er könne den Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht verstehen, dass diese Planung, wie vorliegend, so genehmigt würde. |
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