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Ausschussmitglied Dr. Baltes erläutert den Antrag. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Stv. Ausschussvorsitzender Fellmin trägt vor, dass die Angelegenheit in der Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn liege. Daraufhin bittet der Antragsteller, die Angelegenheit an die Deutsche Bundesbahn weiter zu geben. Beschluss – einstimmig – (als Empfehlung an die Verwaltung): „Die Verwaltung möge sich im Sinne der Umsetzung des Antrages an die Deutsche Bahn AG wenden.“
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