Bürgerinformationssystem
Wahl eines Vorsitzenden/ einer Vorsitzenden sowie des/ der Stv. VorsitzendenBürgermeister Jansen erläutert, dass die Wahl eines bzw. einer Vorsitzenden sowie des/ der Stv. Vorsitzenden gemäß § 39 (4) Nr. 4 in Verbindung mit § 67 (2) der Gemeindeordnung NW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondt), in einem Wahlgang, durch geheime Abstimmung, erfolgt. Er bittet alsdann um Wahlvorschläge.Aus dem Ausschuss werden folgende Wahlvorschläge vorgebracht: Wahlvorschlag A: RH von der Forst RH Eickels Wahlvorschlag B: RF Grates Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Da die Wahl geheim zu erfolgen hat, bittet Bürgermeister Jansen, Stimmzähler zu benennen. Stv. Ausschussmitglied Spelthahn und Stv. Ausschussmitglied Meurer werden anschließend vom Ausschuss zu Stimmzählern benannt. Die Wahl wird nachfolgend in einem Wahlgang nach namentlichem Aufruf der stimmberechtigten Ausschussmitglieder durch Bürgermeister Jansen vollzogen. Nachdem alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder ihre Wahl vollzogen haben, beginnen die Stimmzähler mit der Auszählung. Die Auszählung der Stimmen ergibt folgendes Ergebnis: Gültige Stimmen: 11 Wahlvorschlag A: 6 Stimmen Wahlvorschlag B: 5 Stimmen Nach Anwendung des Höchstzahlenverfahrens entfällt die Höchstzahl (6) somit auf RH von der Forst, die zweite Höchstzahl (5) auf RF Grates. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass RH von der Forst somit zum Vorsitzenden des Bezirksausschusses Granterath/Hetzerath gewählt wurde und RF Grates zur Stv. Vorsitzenden. Beide erklären auf Nachfrage des Bürgermeisters Jansen, dass sie die Wahl annehmen. RH von der Forst und RF Grates bedanken sich für die Wahl zum Ausschussvorsitzenden bzw. zur Stv. Ausschussvorsitzenden und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Sie hoffen auf eine gute Zusammenarbeit des Bezirksausschusses Granterath/Hetzerath. Bürgermeister Jansen beglückwünscht die Gewählten und übergibt den Sitzungsvorsitz an den neu gewählten Bezirksausschussvorsitzenden RH von der Forst. |
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