Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert, dass die Wahl eines bzw. einer Vorsitzenden sowie des/ der Stv. Vorsitzenden gemäß § 39 (4) Nr. 4 in Verbindung mit § 67 (2) der Gemeindeordnung NW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondt), in einem Wahlgang, durch geheime Abstimmung, erfolgt. Er bittet alsdann um Wahlvorschläge.Aus
dem Ausschuss werden folgende Wahlvorschläge vorgebracht: Wahlvorschlag
A: RH Kehren Wahlvorschlag
B: RH Theißen Weitere
Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Da die Wahl geheim zu erfolgen hat, bittet Bürgermeister Jansen, Stimmzähler zu benennen. Der Bezirksausschuss Golkrath benennt daraufhin die Mitarbeiter der Verwaltung, StA Bongartz und StI z.A. Wirtz, einstimmig zu Stimmzählern. Die Wahl wird anschließend in einem Wahlgang nach namentlichem Aufruf der stimmberechtigten Ausschussmitglieder durch Bürgermeister Jansen vollzogen. Nachdem alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder ihre Wahl vollzogen haben, beginnen die Stimmzähler mit der Auszählung. Die Auszählung der Stimmen ergibt folgendes Ergebnis: Gültige Stimmen: 9 Wahlvorschlag A (RH Kehren): 4 Stimmen Wahlvorschlag B (RH Theißen): 5 Stimmen Nach Anwendung des Höchstzahlenverfahrens entfällt die Höchstzahl (5) somit auf RH Theißen, die zweite Höchstzahl (4) auf RH Kehren. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass RH Theißen somit zum Vorsitzenden des Bezirksausschusses Golkrath gewählt wurde und RH Kehren zum Stv. Vorsitzenden. Beide erklären auf Nachfrage des Bürgermeisters Jansen, dass sie die Wahl annehmen. Bürgermeister Jansen übergibt den Sitzungsvorsitz an den neu gewählten Bezirksausschussvorsitzenden RH Theißen. RH Theißen bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die Wahl zum Vorsitzenden. |
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