Bürgerinformationssystem
Bürgermeister
Jansen erläutert das Wahlverfahren, das sich nach § 39 Abs. 4 Nr.4 in
Verbindung mit § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW richte. Nachdem er dieses
Verfahren erläutert hat und sich hierzu auch keine weiteren Fragen ergeben, fragt
er nach entsprechenden Wahlvorschlägen. Ausschussmitglied RH Kopp schlägt als
Liste A wie folgt vor:
Ausschussmitglied Herr Görtz
schlägt als Liste B vor:
Alsdann
fragt Bürgermeister Jansen nach Vorschlägen für Stimmzähler. Zu Stimmzählern
einstimmig gewählt werden daraufhin die stv. Ausschussmitglieder Herr Oellers und
Herr Hahn. Die Stimmzähler stellen fest, dass die bereitgestellte Wahlurne leer
ist. Vom Schriftführer werden die vorbereiteten Stimmzettel an die
Abstimmungsberechtigten verteilt. Danach ruft Bürgermeister Jansen die
wahlberechtigten Ausschussmitglieder namentlich nach der Anwesenheitsliste auf. Nachdem alle Anwesenden
ihren Stimmzettel geheim in einer entsprechenden Wahlkabine ausfüllen konnten
und den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne eingeworfen haben und damit die
Wahl beendet ist, bittet Bürgermeister Jansen die Stimmzähler mit der
Auszählung der Stimmen zu beginnen. Die
Auszählung ergibt 11 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag A sind hierbei
entfallen: 7 Stimmen, auf den Wahlvorschlag B: 3 Stimmen, bei 1 Enthaltung. Bürgermeister Jansen stellt
daraufhin das Ergebnis der Wahl wie folgt fest: Als
Ausschussvorsitzender gewählt ist Ausschussmitglied RH Kopp. Die zweite
Höchstzahl nach d’Hondt entfällt auf den Wahlvorschlag A und das dort zur Wahl
stehende Ausschussmitglied RH Lörkens. Bürgermeister
Jansen fragt sowohl Ausschussmitglied Kopp als auch Ausschussmitglied Lörkens,
ob beide die Wahl annehmen würden. Die Frage wird von beiden
Ausschussmitgliedern mit „Ja“ beantwortet. Daraufhin spricht Bürgermeister
Jansen beiden seine herzlichen Glückwünsche aus und übergibt die
Sitzungsleitung an den neuen Ausschussvorsitzenden Kopp. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||