Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen erläutert, dass die Wahl eines bzw. einer Vorsitzenden sowie des/ der Stv. Vorsitzenden gemäß § 39 (4) Nr. 4 in Verbindung mit § 67 (2) der Gemeindeordnung NW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondt), in einem Wahlgang, durch geheime Abstimmung, erfolgt. Er bittet alsdann um Wahlvorschläge.Aus
dem Ausschuss wurde folgender Wahlvorschlag A vorgebracht: 1.
RH Husemann 2.
RH Tüffers Weitere
Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Da die Wahl geheim zu erfolgen hat, bittet Bürgermeister Jansen, Stimmzähler zu benennen. Ausschussmitglied Andretzky und Ausschussmitglied Przibylla werden anschließend vom Ausschuss zu Stimmzählern benannt. Die Wahl wird anschließend in einem Wahlgang nach namentlichem Aufruf der stimmberechtigten Ausschussmitglieder durch Bürgermeister Jansen vollzogen. Nachdem alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder ihre Wahl vollzogen haben, beginnen die Stimmzähler mit der Auszählung. Die Auszählung der Stimmen ergibt folgendes Ergebnis: Gültige Stimmen: 8 Wahlvorschlag A: 8 Stimmen Nach Anwendung des Höchstzahlenverfahrens entfällt die Höchstzahl (8) somit auf RH Husemann, die zweite Höchstzahl (4) auf RH Tüffers. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass RH Husemann somit zum Vorsitzenden des Bezirksausschusses Schwanenberg gewählt wurde und RH Tüffers zum Stv. Vorsitzenden. Beide erklären auf Nachfrage des Bürgermeisters Jansen, dass sie die Wahl annehmen. Bürgermeister Jansen übergibt den Sitzungsvorsitz an den neu gewählten Bezirksausschussvorsitzenden RH Husemann. RH Husemann bedankt sich für den durch die Wahl eingeräumten Vertrauensvorschuss und hofft für die nächsten fünf Jahre auf eine gute Zusammenarbeit des Bezirksausschusses. |
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