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Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ev. Gemeindezentrum "ZaK"
Ort: Mühlenstraße 4-8, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

1.1      Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung vom 21.03.2007 einige Änderungsnotwendigkeiten bzw. Wünsche, insbesondere von beratenden Mitgliedern nach § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz, Rechnung getragen und nachfolgende Bestellungen beschlossen habe:

 

1.      Anstelle von Herrn Jörg Malejka wird Herr Ewald Endres (Leiter des Regionalkommissariats Ost/Erkelenz) zum beratenden Mitglieder und als sein persönlicher Stellvertreter Herr Jakob Liebernickel (Jugendsachbearbeiter im Regionalkommissariat Ost/Erkelenz) bestellt.

 

2.      Als Stellvertreter des beratenden Mitgliedes, Herrn Rainer Imkamp, (für die Agentur für Arbeit) wird anstelle des bisherigen Stellvertreters, Herrn Armin Hoffmann, nunmehr Herr Udo Pristat bestellt.

 

3.      Als Stellvertreterin für das beratende Mitglied für die Kath. Kirche, Herrn Michael Kock, wird anstelle der Frau Irmgard Bromkamp nunmehr Frau Maria Bubenitschek bestellt.

 

4.      Für sachkundigen Bürger Buchholz wird hiermit sachkundiger Bürger Thiel ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Sachkundiger Bürger Buchholz rückt dafür als persönlicher Vertreter des sachkundigen Bürger Thiel auf dessen Stelle als persönlicher Vertreter.

 

            Eine aktuelle Übersicht über die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihrer Stellvertreter sei als Tischvorlage überreicht worden.

 

1.2      Gesetz zur frühen Bindung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –KiBiz)

 

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass die Landesregierung NW dem Landtag NW den Entwurf eines Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zugeleitet habe. Dieses Gesetz solle zum 01.08.2008 in Kraft treten und damit das bisherige Gesetz über Tageseinrichtungen (GTK) ablösen. Im Einzelnen würden mit dem Gesetz folgende Ziele verfolgt:

           

-           Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wird präzisiert und gestärkt. Kindertageseinrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder deren Entwicklung beobachten und dokumentieren, sofern eine Zustimmung der Eltern vorliegt.

-           Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtung aufgenommen mit dem Ziel, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.

-           Die Zusammenarbeit mit der Schule wird intensiviert.

-           Kindertageseinrichtungen werden durch neue Formen der Vernetzung und Kooperation zu Familienzentren weiterentwickelt.

-           Die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder werden nachhaltig ausgebaut.

-           Die Kindertagespflege wird landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert.

-           Die integrative Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen wird abgesichert.

-           Der Gesundheitsschutz für Kinder wird gestärkt.

-           Es wird eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur eingeführt.

Bürokratische Hürden werden abgebaut und vorhandene Standards so gestaltet, das Angebote flexibeler und am tatsächlichen Bedarf orientiert werden können.

-           Die Qualität der Einrichtungen wird u.a. durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals sowie durch weit reichende Evaluierung gesichert.

 

Darüber hinaus sollen durch Änderungen bereits bestehender Regelungen erforderliche Anpassungen vorgenommen werden. Hierzu zählen u.a.:

 

-           eine klarstellende Regelung zur Verwendung von Landesmitteln,

-           die Streichung überflüssiger gesetzlicher Regelungen,

-           die redaktionelle Anpassung zur vorrangigen Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Maßnahmen der Frühförderung für Kinder bis zur Einschulung.

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt weiter aus, dass die im Kinderbildungsgesetz genannten Aufgaben und Ziele bereits weitgehend bezuschusst würden. Soweit das Gesetz neue Aufgaben formuliere, wie z.B. Familienzentren, oder bereits bestehende Aufgaben nach dem SPB VIII konkretisiere, wie z.B.  Sprachförderung, würden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Das Land beabsichtige zudem, die Kommunen beim Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder und der Kindertagespflege mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen. Der Trägeranteil der kirchlichen Einrichtungen sinke von derzeit 20 % auf 12 %. Die hierfür entstehenden Kosten übernehme das Land zu 75 %, die Kommunen sollten 25% übernehmen.

 

Die Landesregierung habe im Entwurf die geforderte Revisionsklausel aufgenommen und werde, unter Beteiligung der Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen, im Jahre 2011 die Umsetzung des Gesetzes und deren Auswirkungen überprüfen.

 

Eine zusätzliche Berechnung der finanziellen Auswirkungen, die durch das Gesetz der Stadt Erkelenz entstehen würden, sei z.Z. noch nicht möglich. Zu vielen Detailfragen bestehe z.Z. noch Klärungs- bzw. Erläuterungsbedarf, die selbst unter Einbeziehung der Landesjugendämter noch nicht beantwortet werden könnten. Auch sehe § 26 des Gesetzentwurfes noch für einige Bereiche den Erlass von Rechtsverordnungen vor.

 

Die Verwaltung werde aber bemüht sein, den Jugendhilfeausschuss frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen informieren.

 

1.3      Verleihung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ an die städt. Tageseinrichtung für Kinder, Westpromenade

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass die Leiterin der städt. Tageseinrichtung für Kinder, Westpromenade, Frau Taugs-Blumenhofen, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.12.2006 den Ausbau ihrer Einrichtung als Piloteinrichtung mit dem Ziel der Errichtung eines Familienzentrums ausführlich dargestellt und einen ersten Erfolgsbericht gegeben habe. Ausgehend von der durch das Team erstellten Konzeption zur Arbeit des Familienzentrums habe sie in ihrem Bericht die bereits vorhandenen sowie die geplanten Angebote und Aktivitäten dargestellt.

 

Die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder hin zu Familienzentren sei durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW dem Kooperationsinstitut der freien Universität Berlin „PädQUIS“ übertragen worden. Dieses Institut habe die Orientierungspunkte für die Entwicklung von Familienzentren festgelegt. Zur Evaluierung des Leistungsspektrums der Familienzentren sei eine Befragungsaktion gestartet worden, an deren Ende die Erstellung einer Dokumentationsmappe durch jede Einrichtung gestanden habe. Auf der Basis dieser Orientierungspunkte und der Erfahrungen mit ihrer Umsetzung habe das Kooperationsinstitut „PädQUIS“ ein Gütesiegel entwickelt.

 

Dabei sei definiert worden, welche Leistungen ggf. als unabdingbarer Kern eines Familienzentrums zu betrachten sind, wie die einzelnen Leistungen zu gewichten sind und wo die Schwelle für die Vergabe des Gütesiegels anzusetzen sind.

Die Pilotphase sei nunmehr abgelaufen und die Auswertung der Zertifizierungsunterlagen sowie die Begehung für die Vergabe der Gütesiegel seien abgeschlossen.

 

Das Ministerium habe am 31.05. d.J. wissen lassen, dass das Zertifizierungsverfahren der Tageseinrichtung für Kinder, Westpromenade, mit großem Erfolg durchgeführt worden sei und der Einrichtung das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ verliehen werde. Die Verleihung des Gütesiegels sei in einer Abschlussveranstaltung zur Pilotphase des Landesprojektes am 04.06.2007 im Landschaftspark Duisburg-Nord erfolgt. Die Kachel über die Zertifizierung, die Dr. Gotzen dem Ausschuss zeigt, stelle nicht nur ein äußeres Symbol dar, sondern beweise auch, dass in der städt. Tageseinrichtung für Kinder, Westpromenade, wie auch in allen städt. Tageseinrichtungen, gute Arbeit geleistet werde.

 

Mit der Verleihung des Gütesiegels sei auch eine finanzielle Förderung des Familienzentrums verbunden. Durch die Zertifizierung mit dem Gütesiegel erhalte die Stadt als Träger des Familienzentrums eine Finanzsicherheit in den nächsten 3 Jahren in Höhe von jeweils 12.000,00 €. Der Förderbetrag könne für Sach- oder Honorarkosten verwendet werden.