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Ausschussvorsitzender Ratsherr Clemens teilt mit, dass die Haushaltssatzung 2007 am 21.03.2007 durch den Rat beschlossen wurde. Für die Pflege und Förderung partnerschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Städtepartnerschaft bzw. Städtefreundschaft stünden Zuschussmittel in Höhe von 7.500,-- Euro zur Verfügung. Würden die für 2007 vorliegenden Anträge auch antragsgemäß bezuschusst, ergäbe sich ein Gesamtzuschussbetrag in Höhe von 10.865,79 Euro. Der Gesamtzuschussbetrag würde sich voraussichtlich um Zuschüsse des Deutsch-Französischen Jugendwerkes verringern, welche die Realschule Erkelenz für ihre Fahrten nach Saint James beantragt habe und grundsätzlich auch eine Förderung erhalte. Für das Jahr 2007 habe die Realschule Erkelenz für zwei Fahrten Zuschussanträge an das Deutsch-Französische Jugendwerk gerichtet. In den vergangenen Jahren habe die Realschule Erkelenz pro Antrag ca. 1.000,-- Euro an Zuschüssen erhalten. Darüber hinaus stünde im Haushaltsplan 2007 für Sachmittel im Rahmen der Städtepartnerschaft ein Ansatz von 1.500,-- Euro zur Verfügung, so dass grundsätzlich insgesamt 9.000,-- Euro bereit stehen würden. Von diesen Sachmitteln würden nach ersten Schätzungen im Jahr 2007 knapp 1.000,-- Euro benötigt. Für städtische Zuschüsse stünden somit ca. 8.000,-- Euro bereit. Sollten die Mittel für die beantragten Zuschüsse nach Ausschöpfung anderer Zuschüsse (Deutsch-Französisches Jugendwerk) und durch Übertragung von Mitteln der Sachposition Partnerschaft nicht ausreichen, wird vorgeschlagen, die städtische Förderung anteilmäßig zu kürzen. Aus diesem Grunde könnten die städtischen Zuschüsse im Jahr 2007 auch erst dann ausgezahlt werden, wenn die Zuschusshöhe des Deutsch-Französischen Jugendwerkes bekannt ist. Ausschussvorsitzender Ratsherr Clemens schlägt daher vor, die für das Jahr 2007 vorliegenden Zuschussanträge grundsätzlich nach den städtischen Zuschussrichtlinien zu beschließen. Sollten die für das Jahr 2007 bereit stehenden Zuschussmittel nicht ausreichen, würden die Zuschüsse anteilmäßig prozentual gekürzt. Die Zuschüsse für das Jahr 2007 könnten auch erst dann ausgezahlt werden, wenn die Zuschusshöhe des Deutsch-Französischen Jugendwerkes bekannt sei. Ratsherr Wendt bittet darum, im nächsten Jahr mehr Zuschussmittel im städtischen Haushalt bereitzustellen. Ausschussvorsitzender Ratsherr Clemens berichtet, dass der Ansatz für städtische Zuschüsse im Rahmen der Städtepartnerschaft bereits in diesem Jahr auf 7.500,-- Euro angehoben wurde (Ansatz 2006: 4.000,-- Euro). Beschluss: (in eigener Zuständigkeit): „Die unter TOP 2 nachfolgenden Zuschussanträge für das Jahr 2007 werden grundsätzlich nach den Richtlinien über die Zuschussgewährung beschlossen. Sollten die Zuschussmittel für die vorliegenden Anträge nach Ausschöpfung der Zuschüsse durch das Deutsch-Französische Jugendwerk und Übertragung von Mitteln von der Sachposition Partnerschaft nicht ausreichen, werden die beschlossenen Zuschüsse anteilmäßig prozentual gekürzt. Eine Auszahlung der Zuschüsse kann erst nach Bekanntwerden der Zuschusshöhe des deutsch-französischen Jugendwerkes erfolgen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen |
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