Bürgerinformationssystem
1.1 Ausschussvorsitzender Merkens begrüßt die Ausschussmitglieder und verweist die Verwaltung nochmals darauf, künftig die vereinbarte korrekte Schreibweise der Umsiedlungsgebiete anzuwenden, (z. B. Immerath (neu) 1.2 Erschließung
der Umsiedlungsstandorte Die Erschließung des Umsiedlungsstandortes Erkelenz-Kückhoven ist weitgehend abgeschlossen. Die Arbeiten für den Kanal und die Hausanschlüsse sind im gesamten Gebiet erfolgt. Die Versorgungsleitungen liegen im gesamten nördlichen Teil, im südlichen Teil sind die Arbeiten dafür noch im Gange. Die Baustraßen sind im nördlichen Teil fertiggestellt, im südlichen Teil werden diese nach Beendigung der Arbeiten für die Versorgungsträger fertiggestellt. Die Erschließungsmaßnahmen werden Ende März/Anfang April für Immerath (neu) fertiggestellt sein. Der Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord wird gemäß Bauzeitenplan erschlossen sein. Die Erschließungsarbeiten verliefen bisher reibungslos. Für das Gebiet nördlich der Dorfstraße St.-Martinus-Straße ist die Erschließung gesichert. Im südlichen Teil sind die Kanalarbeiten fertiggestellt; das Feinplanum und die bituminöse Befestigung fehlen hier noch sowie die Leitungen für Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation. Dieser Bereich wird voraussichtlich im Juni 2007 voll erschlossen sein. Die Grundstücke, die im Bereich des Baufeldes für den Kreisverkehr an der Düsseldorfer Straße liegen, werden ab April 2007 freigegeben werden. Die bekanntgegebenen Bauzeiten für die Erschließung der Umsiedlungsorte werden damit eingehalten bzw. unterschritten. 1.3. Statistik Erwerbsverhandlungen der RWE Power AG Gemäß Kap. 2.2, Ziel 2 der Braunkohlenpläne Umsiedlung Borschemich bzw. Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath soll die Umsiedlung der Bevölkerung am 01.07.2006 beginnen und dem Abbaufortschritt folgend für Pesch im Jahre 2009, für Borschemich im Jahre 2015, für Immerath im Jahre 2017, für Lützerath im Jahre 2019 abgeschlossen sein (Umsiedlungszeitraum) Gemäß der Erläuterung zu diesem Ziel wird als einheitlicher Umsiedlungsbeginn der 01.07.2006 festgelegt. RWE Power hat erklärt, dass sie auf Wunsch bereits ab dem 01.01.2006 (1/2 Jahr vor Umsiedlungsbeginn) mit Bestandsaufnahmen und Wertermittlungen beginnen und in Kaufverhandlungen eintreten. Gemäß Erkelenz-Vertrag bietet RWE Power die Leistungen zur Vorbereitung des Erwerbs der Anwesen ab dem 01.01.2006 an. Der Erwerb selber kann ab dem 01.07.2006 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt und für die Dauer des Umsiedlungszeitraumes gelten für Umsiedler aus Borschemich, Immerath, Pesch und Lützerath im Fall einer einvernehmlichen Regelung die besonderen Entschädigungsleistungen. In diesem Zusammenhang erklärt sich RWE Power bereit, das Entschädigungsangebot spätestens drei Monate nach Vorlage des als Verhandlungsgrundlage anerkannten Wertermittlungsgutachtens schriftlich abzugeben. Der inhaltliche und zeitliche Ablauf der Erwerbsverhandlungen gliedert sich wie folgt: · Bestandsaufnahme · Verkehrswertgutachten · Auftaktgespräch · Hausbesichtigung · Sachaufklärung · Angebot · Einigung / Notartermin Die vorliegenden Statistiken der RWE Power AG zeigen den Stand der Erwerbsverhandlungen für die Orte Immerath, Pesch, Lützerath und Borschemich am 28.02.2007. (siehe hierzu dem Original dieser Niederschrift beigefügte Anlage 1) 1.4 Statistik Mieterbörse der RWE Power AG Gemäß Kap. 2.2, Ziel 4 der Braunkohlenpläne Umsiedlung Borschemich bzw. Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath ist dafür Sorge zu tragen, dass neben den Eigentümern auch die Mieter an die neuen Umsiedlungsstandorte ziehen können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Mieterhandlungskonzept entwickelt worden. In den Umsiedlungsorten sollen wieder so viele Mietwohnungen entstehen, wie Mieterhaushalte beabsichtigen, an der gemeinsamen Umsiedlung teilzunehmen. Zum Aufbau einer Mieterbörse erfolgten von Seiten der RWE Power AG Befragungen der Vermieter und Mieter. Die vorliegenden Statistiken der RWE Power AG zeigen den Stand der Mieterbörse für die Orte Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich am 28.02.2007. Durch das Mieterhandlungskonzept ist gewährleistet, dass jedem Mieter, der an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen möchte, eine entsprechende Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird. (siehe hierzu dem Original dieser Niederschrift beigefügte Anlage 2) 1.5 Bürgerinformation zur immissionsschutzrechtlichen Situation am Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord, Umsiedlung Borschemich Im Nachgang des Schreibens von Herrn Herbert Boss mit Unterschriftenliste für eine Lärmschutzmaßnahme entlang der Bundesstraße 57 am Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord fand am 18. Januar 2007 eine Bürgerinformation zur immissionsschutzrechtlichen Situation am Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord, Umsiedlung Borschemich statt. Insgesamt waren 27 Personen anwesend: 4 Sachverständige (2 Verwaltung, 1 Gutachter, 1 RWE Power), 8 Beiratsmitglieder, 1 Ratsherr, 14 Bürger, 9 Petenten. Zunächst wurde eine kurze Einführung in die Problemstellung und zu den Zielen und Grundlagen der Aufstellung des Bebauungsplanes gegeben. Die in Abstimmung mit dem Bürgerbeirat und Borschemicher Umsiedler gefundene Lösung im Bereich der Bundesstraße 57 wurde eingehend beschrieben. Der Gutachter erläuterte danach das Lärmgutachten für den Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord. Er beschrieb die Lärmkarten und hier insbesondere die Situation für die Grundstücke entlang der Bundesstraße 57. Seitens der Petenten wurden die Beweggründe für eine Beantragung eines Lärmschutzwalles sowie Kritikpunkte zum Lärmschutzgutachten vorgetragen. Betroffene zukünftige Grundstückseigentümer entlang der B 57 sprachen sich gegen die Anlage eines Lärmschutzwalles aus. Seitens des Petenten wurde als Alternative zu einem Lärmschutzwall an der B 57 ein 100 m breiter Grünstreifen vorgeschlagen, der neben schallmindernder Funktion auch weitere ökologische Vorteile hätte. Der Sachverständige erklärte eingehend die Methodik und Richtlinien zur Erstellung eines Lärmgutachtens und widerlegte die Kritikpunkte am Schallgutachten. Von Seiten eines Bürgerbeiratsmitgliedes wurde für das SO-Gebiet folgende planerische Option vorgeschlagen. Die westliche Ortsrandeingrüngung ist ggf. zu Lasten der Grundstückstiefen für die BST-Nr. 200 bis 202 – Gründstücke für die Gartenbaubetriebe – zu verbreitern. Da nur ein SO-Grundstück vorgemerkt sei, könnte man den Flächenverlust durch eine Verbreiterung des Grundstücks ausgleichen. Die Verwaltung bot den Anwesenden an, nach Veröffentlichung der aktuellen Verkehrszahlen durch den Landebetrieb Straßen NRW die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen aus dem Jahr 2002 zu überprüfen. Wie die Ausführungen des Gutachters jedoch verdeutlicht hätten, würden auch bei einer Verkehrszunahme die Grenzwerte eingehalten werden. Die zu Grunde liegenden Prognosewerte seien realistisch angesetzt worden. Ferner wurde auf das mannigfaltige Beratungsangebot hingewiesen, bei der Planung des Neubaus auch Schallschutzüberlegungen mit einzubeziehen. Die Berater würden hierzu gerne Hilfestellungen geben. Seitens der Verwaltung bleibt festzuhalten, dass im Rahmen der Vorprüfung des Umsiedlungsstandortes Borschemich in Erkelenz-Nord sowie des Aufstellungsverfahrens Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“ die immissionsschutzrechtliche Situation für den Umsiedlungsstandort geprüft wurde und die städtebauliche Konzeption des Umsiedlungsstandortes in einem ausreichenden Abstand zur B 57 zur Vermeidung eines Lärmschutzwalles hieran ausgerichtet wurde. Gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung werden bzgl. der Verkehrsgeräuschsituation die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ aufgrund des Abstandes zur B 57 und der Gebietsausweisung Dorfgebiet eingehalten bzw. unterschritten. Dem Belang des Immissionsschutzes i.S. eines Schutzes vor erheblichen Beeinträchtigungen und erheblichen Belästigungen ist damit im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für den Umsiedlungsstandort gemäß den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen worden. Die Anlage eines Lärmschutzwalles entlang der B 57 ist, im Gegensatz zur Lage an der Düsseldorfer Straße (Nord-Tangente), aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes daher nicht erforderlich. Gemäß Braunkohlenplan Umsiedlung Borschemich sind gemäß Ziel 2.5 „Umsiedlung von Gartenbaubetrieben“ am Umsiedlungsstandort bauleitplanerische Flächen für Gartenbaubetriebe zu sichern. Diese Flächen sind für die Gewächshäuser und die zugehörigen Betriebs- und Wohnanwesen zu berücksichtigen und vorzuhalten. Falls in den nächsten Jahren eine Entscheidung über die grundsätzliche Nutzung dieser SO-Flächen ansteht, ist dies in den zuständigen Ratsgremien zu entscheiden und auch mit der Dorfgemeinschaft zu erörtern. 1.6 Informationsveranstaltungen Am Samstag, dem 17. März 2007 findet um 11.00 Uhr mit den Umsiedler/innen aus Borschemich eine fachlich begleitete Begehung des Umsiedlungsstandortes Erkelenz-Nord statt. Die Planer und Verantwortlichen der Stadt Erkelenz werden alle interessierten Bürger aus Borschemich durch den Umsiedlungsstandort begleiten und für Fragen und Informationen zur Verfügung stehen. Im Anschluss an die Standortbegehung ist ein Ausklang in der Mehrzweckhalle Borschemich vorgesehen. Für die Bürger aus Immerath, Pesch und Lützerath hat die fachlich begleitete Standortbegehung bereits am 14. Oktober 2006 stattgefunden. Im März und April 2007 sind in den Orten Borschemich und Immerath Informationsveranstaltungen für Senioren zum Thema Umsiedlung geplant. Eine entsprechende Tischvorlage mit integriertem Anmeldeformular liegt aus. Ausschussvorsitzender Merkens verweist die Verwaltung nochmals darauf, künftig die vereinbarte korrekte Schreibweise der Umsiedlungsgebiete anzuwenden (z. B. Immerath [neu]).
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