Bürgerinformationssystem
1 Mitteilungen des Vorsitzenden und des BürgermeistersTechnischer Beigeordneter Lurweg trägt in Vertretung des Bürgermeisters folgende Mitteilungen vor: - Informationen aus dem Initiativkreis Stadtmarketing Zur Aufwertung des Images der Stadt Erkelenz und zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt schlägt der Initiativkreis Stadtmarketing folgende Maßnahmen vor: 1.
Marktsatzung – Leitfaden für
Außengastonomie Der Initiativkreis ist der Auffassung, dass das Aussehen der Innenstadt auch abhängig von der Außengestaltung der Nutzungsflächen der Gastronomie ist. Abzuwägen ist, ob die Gastronomie durch eine Marktsatzung bzw. einen Gestaltungsleitfaden einen entsprechenden Beitrag hierzu leisten kann. Aus Sicht der Mitglieder des Initiativkreises ist das Potential der Erkelenzer Innenstadt, bedingt durch die historische Bausubstanz und weitere positive Gestaltungsmerkmale, unbestritten. Der Inititativkreis schlägt vor, dass die Stadtverwaltung Kontakt mit den Gastronomen, insbesondere mit jenen, für die in der Vergangenheit bereits Sondernutzungsrechte erteilt wurden, aufnimmt. Einigkeit herrscht darüber, dass eine etwaige Marktsatzung bzw. ein Leitfaden für die Außengastronomie nur mit Beteiligung der im Stadtgebiet tätigen Gastronomie- und Hotelbetriebe realisiert werden kann, um die Erfahrungswerte und Meinungen der Gastronomen bzw. Hoteliers von Beginn an in eine etwaige Konzeption einfließen zu lassen. Das Vorhaben kann darüber hinaus nur schrittweise durchgeführt werden, um die finanzielle Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. 2.
Informationsbroschüre Bereits in der Sitzung für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 12.09.2006 wurde mitgeteilt, dass sich der Initiativkreis Stadtmarketing mit der Neuauflage einer Informationsbroschüre beschäftigt. Ziel ist eine flächendeckende Bedienung aller Haushalte. Die bisherigen Gespräche mit Verlagen und beheimateten Druckereien ergaben jedoch, dass sich die flächendeckende Verteilung aufgrund der hohen Finanzierungskosten nur schwer realisieren lässt. Ein Großteil der Kosten könnte über Werbeträger abgedeckt werden. Gleichwohl ergibt sich die Frage, welche Anzeigenpreise für potentielle Werbeträger tragbar sind. Ziel des Initiativkreises ist es, möglichst viele Werbeträger für das Projekt zu gewinnen; daher muss die Schaltung von Anzeigen für alle Gewerbetreibenden zu moderaten Preisen möglich sein. Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung in Kenntnis gehalten. 3.
Imagekampagne Um ein einheitliches Auftreten aller Akteure im Bereich des Stadtmarketings zu gewährleisten, schlägt der Initiativkreis als Maßnahme ein Veranstaltungsmanagement unter dem Dach des Stadtmarketing vor. Dabei sollen zunächst die nachfolgenden Veranstaltungen vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gefördert werden: - Lambertungsmarkt 07.06. – 11.06.2007 - Niederrheinischer Radwandertag 01.07.2007 - Sommer-Kunstakademie auf Hohenbusch 02.07. – 26.08.2007 - Burgkirmes 07.09. – 10.09.2007 - Kulinarischer Treff mit verkaufsoffenem 22.09. – 23.09.2007 Sonntag - City-Fest mit verkaufsoffenem Sonntag 27.10. – 28.10.2007 - Reit- und Springturnier auf Hohenbusch 17.05. – 20.05.2007 - West-City-Lauf 17.06.2007 - Bauernmarkt in Erkelenz-Hohenbusch 06.10. – 07.10.2007 - Oldtimer-Rallye 26.08.2007 Die besondere Förderung beschränkt sich allerdings nicht nur auf finanzielle Aspekte. Unter die Förderung fallen u.a. auch - die aktive Mitarbeit bei der Konzeption, Planung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen durch Amt 80, - die Vereinfachung von Behördengängen, - Mitarbeit bei PR-Maßnahmen. Der Initiativkreis erarbeitet zur Zeit einen Slogan, unter dem die Imagekampagne 2007 starten wird. Ein Bereich der Imagekampagne bezieht sich auch auf die Außendarstellung der Stadt Erkelenz. Es gibt eine Vielzahl von Flyern und Publikationen, die inhaltlich und visuell ansprechend sind, jedoch keinen direkten Bezug zu Erkelenz erkennen lassen. Ziel ist unter dem Dach des Stadtmarketing ein einheitliches Layout für jegliche Flyer und Publikationen, die öffentliche Einrichtungen Kulturgüter bzw. Veranstaltungen veröffentlichen, zu präsentieren. Das Eigenleben einzelner Stadtmarketingakteure bleibt davon unberührt. - Umsiedlung Borschemich Dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wurde im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses am 07.11.2006 ein an den Bürgermeister gerichtetes Schreiben des Herrn Herbert Boss, Borschemich, vom 26.10.2006 mit beigefügter Unterschriftenliste übergeben. Die Unterschriftenliste „Bürgerbefragung für die Errichtung einer Lärmschutzmaßnahme entlang der B 57“ ist unterzeichnet von 33 Bürgern aus Borschemich. Die Unterzeichner sind Umsiedler aus Borschemich, denen seitens RWE Power ein Grundstück am Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord vorgemerkt wurde. Die Unterzeichner sprechen sich in den Schreiben vom 26.10.2006 für eine Lärmschutzmaßnahme entlang der Bundesstraße 57 aus. Die Lärmschutzmaßnahme wird begründet mit einer Verschlechterung des Lärmpegels am neuen Standort gegenüber Alt-Borschemich und dass keine Möglichkeit bestand, ein Grundstück mit gleichem Grundstückszuschnitt in einer ruhigen Lage im Dorfgebiet zu belegen. Gefordert wird eine entsprechende Bebauungsplanänderung einzuleiten. Im Rahmen der Vorprüfung des Umsiedlungsstandortes Borschemich in
Erkelenz-Nord sowie des Aufstellungsverfahrens Bebauungsplan Nr. XXI Umsiedlung
Borschemich wurde die immissionsschutzrechtliche Situation für den
Umsiedlungstandort geprüft. Gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung werden bzgl. der
Verkehrsgeräuchsituation auch für die ersten Grundstücke östlich der B 57 die
Orientierungswerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau"
aufgrund des Abstandes zur B 57 und der Gebietsausweisung Dorfgebiet
eingehalten bzw. unterschritten. Dem Belang des Immissionsschutzes i. S. eines Schutzes vor erheblichen
Beeinträchtigungen und erheblichen Belästigungen ist damit im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes für den Umsiedlungsstandort gemäß den
gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen worden. Die Anlage eines Lärmschutzwalles entlang der B 57 ist, im Gegensatz zur Lage an der Düsseldorfer Straße (Nord-Tangente), aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes daher nicht erforderlich. Gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung liegen die Beurteilungspegel durch die Verkehrsgeräusche sowohl im Bereich der Schöffenstraße (neu), östlich der B 57, als auch in mehr als der Hälfte des Umsiedlungsstandortes, z. B. für die Tageszeit im Bereich zwischen 50 – 55 dB(A). So entsprechen auch die Beurteilungspegel für die Nachtzeit im Bereich Schöffenstraße (neu) denjenigen im Bereich hinter dem Lärmschutzwall an der Düsseldorfer Straße (Nordtangente). Dieser Sachverhalt war ebenso wie das bereits frühzeitig in der Standortplanung verfolgte Ziel, eine weitere Lärmschutzanlage für den Umsiedlungsstandort mittels entsprechender Abstände zur Bundesstraße 57 zu vermeiden, auch den Umsiedlern bereits frühzeitig zu Beginn der Standortüberlegungen und Planungen als auch im Rahmen der Grundstücksvormerkung bekannt. Dies entsprach auch dem Wunsch der Borschemicher, nicht von allen Seiten durch einen Wall eingeschlossen zu sein. Hieraus resultiert auch der Abstand von über 200 m von der B 57 bis zur Wohnhausbebauung. Die Bauleitplanung für die Umsiedlung soll am Umsiedlungsstandort, neben
der Berücksichtigung der baulichen und landschaftlichen Struktur des alten
Ortes, die Grundlage schaffen, dass im Rahmen des Angebotes der gemeinsamen
Umsiedlung, sich das Angebot eines
Ersatzgrundstückes im Umsiedlungsstandort an den Grundstückszuschnitten und
den Bauland-/Gartenlandanteilen in dem alten Ort orientiert. Dies kann jedoch trotz einer vorgenommen Anpassung des
Grundstücksangebotes an den bestehenden und i. d. Regel auch geänderten Bedarf
aus dem Alt-Ort in der Praxis der Grundstücksauswahl und Vormerkung am
Umsiedlungsstandort dazu führen, dass einzelne Grundstücksnachfragen, bspw.
bzgl. nachgefragter Grundstücksabmessungen oder beabsichtigter
Grundstücksnutzung, nicht in allen Bereichen voll erfüllt werden können und
demzufolge andere Grundstücke in alternativen Bereichen zur Wahl stehen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||