Bürgerinformationssystem
A 3.1 zu 5.2/5.3 der letzten Bezirksausschusssitzung hier: Verkehrssituation Lindchesweg (K 29), Teilstück
Ecke Buscherbahn / Ortsausgang Schwanenberg in Richtung Matzerath Lt. Ausschussvorsitzendem Ratsherrn Husemann sei die Verkehrssituation hier nach wie vor unverändert. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu diesem Punkt seien inhaltlich nicht nachvollziehbar. Lt. der Stellungnahme der Verwaltung sei die beantragte Zonenanordnung für den Lindchesweg auf dem Teilstück zwischen Buscherbahn und dem Ortsausgang Schwanenberg in Richtung Matzerath rechtlich ausgeschlossen. Gem. § 45 Abs. 1 c, Satz 2 StVO in der ab dem 01.02.2001 geltenden Fassung darf eine Zonenanordnung sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) beziehen. Damit würde eine Anordnung einer Tempo 30-Zone für den Lindchesweg ausscheiden. Des Weiteren seien Straßenverkehrsangelegenheiten Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und damit keine Selbstverwaltungsangelegenheiten. Aus diesem Grunde würde auch ein Ortstermin mit überörtlichen Straßenbaubehörden und der Kreispolizeibehörde unter Beteiligung von Bezirksausschussmitgliedern ausscheiden. Ausschussvorsitzender Ratsherr Husemann erklärt hierzu, dass die Stellungnahme nicht nachzuvollziehen sei. Beispielsweise sei auf der B 57 in Baesweiler als Ortsdurchfahrtsstraße eine Tempo 30-Zone eingerichtet. Darüber hinaus würden sich in diesem Bereich zu beiden Seiten der B 57 ausreichend breite Bürgersteige befinden. Ausschussmitglied Ratsherr Wilms weist zusätzlich darauf hin, dass auf der Lauerstraße in Gerderath eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingerichtet sei. Der Bezirksausschuss Schwanenberg bittet diesbezüglich um Mitteilung, ob die vorliegende Angelegenheit überhaupt seitens der Stadt an den Kreis Heinsberg weitergeleitet worden sei. Des Weiteren solle die Stadt eine Aussage dazu treffen, warum eine Zonenbegrenzung auf der B 57 in Baesweiler sowie in Gerderath möglich sei, aber nicht auf dem Lindchesweg. Dies sei so nicht nachvollziehbar. A 3.2 Parksituation Kreuzungsbereich Buscherbahn /
Rheinweg Die Stellungnahme der Verwaltung, dass an der betreffenden Stelle parkende Fahrzeuge maßgeblich zur Verkehrsberuhigung beitragen würden, sei zwar nachvollziehbar, jedoch entstehe hierdurch die eigentliche Gefährdung. Im Kreuzungsbereich sei die Mittellinie als Gefahrenlinie dargestellt. Durch parkende Fahrzeuge sei man gezwungen, diese Mittellinie zu überfahren. Der Bezirksausschuss sehe durch das auszusprechende Parkverbot die Chance für den fließenden Verkehr (ohne Überfahren der Gefahrenlinie im unmittelbaren Kreuzungsbereich), die Stelle passieren zu können. Es handele sich hierbei um eine Präventivmaßnahme, um weitere Unfälle zu vermeiden. Der Bezirksausschuss bittet hierzu um Stellungnahme. A 3.3 Brief von Frau Elfriede Morjan an das Ordnungsamt
der Stadtverwaltung Erkelenz Ausschussvorsitzender Ratsherr Husemann berichtet, dass Frau Elfriede Morjan ein Schreiben an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Erkelenz gerichtet habe. Das Schreiben der Frau Morjan vom 15.08.2006 beziehe sich auf die gefahrvolle Verkehrssituation im Erkelenzer Ortsteil Grambusch. Der Bezirksausschuss Schwanenberg bittet um Zuleitung einer Durchschrift des entsprechenden Antwortschreibens an Frau Elfriede Morjan. Das Schreiben der Frau Morjan ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. A 3.4 Ergebnisse aus der Beobachtung Parksituation
Lindchesweg (Tanzschule) Ausschussvorsitzender Ratsherr Husemann bittet die Verwaltung, die Ergebnisse aus den Beobachtungen durch die Stadt bezüglich Parksituation Lindchesweg in Höhe der Tanzschule dem Bezirksausschuss Schwanenberg mitzuteilen. |
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