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Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass die drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz das Kath. Jugendzentrum „Katho“ sowie die beiden Ev. Jugendzentren „Zak“ und „Cirkel“ seit vielen Jahren u.a. kommunale Betriebskostenzuschüsse, die prozentual auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz gewährt würden, erhielten. Aufgrund der drastischen Kürzungen der Landesmittel in den vergangenen Jahren und der gleichzeitig auch bei den Kirchen zu verzeichnenden schwierigen Finanzlage seien bereits seit dem Jahr 2004 mehrere Gespräche zwischen den Trägervertretern der Kirchengemeinden und der Stadt Erkelenz geführt worden, um gemeinsame strukturelle und konzeptionelle Änderungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die offene Jugendarbeit mittel- bzw. langfristig zu sichern. Hierüber sei bereits mehrfach im Jugendhilfeausschuss berichtet worden. Im Rahmen der vorgenannten Gespräche sei es gelungen, zum einen die Angebote der offenen Jugendarbeiten den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und zum anderen die Angebote, trotz der angespannten Finanzsituation von Trägern und öffentlicher Hand, abzusichern. In der Zwischenzeit habe die Stadt Erkelenz weitere Gespräche mit den Vertretern der freien Träger geführt, um die begonnene Diskussion über die mittel- bzw. langfristige Absicherung der offenen Jugendarbeit in konzeptioneller und finanzieller Hinsicht fortzuführen. Im Rahmen dieser Gespräche sei angeregt worden, die Förderung der drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen ab dem Jahr 2007 auf eine vertragliche Grundlage zu stellen. Es sei nunmehr gelungen, dies über einen Rahmenvertrag für alle drei Träger und zusätzlich bilaterale Einzelverträge zu regeln. Entsprechende Vertragsentwürfe lägen inzwischen der Verwaltung des Jugendamtes, den freien Trägern und den Ausschussmitgliedern vor. Bestandteile der Vereinbarungen seien u.a. so genannte „Leistungsvereinbarungen“, in denen jeweils die Ziele der offenen Kinder- u. Jugendarbeit sowie die vorgesehenen Öffnungs- und Angebotszeiten für ein Kalenderjahr festgeschrieben seien. Zur Überprüfung der Zielvorgaben sei die Einführung eines standardisierten Berichtswesens vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen zeigten sich wie folgt:
Beschluss: (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den 3 Trägern der anerkannten offenen Freizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz die im Original beigefügten Verträge über die zukünftige Förderung abzuschließen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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