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Auszug - Zukünftige Nutzung der städtischen Liegenschaften "Bauxhof"  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 50/009/2006 Zukünftige Nutzung der städtischen Liegenschaften "Bauxhof"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dem Ausschuss lag folgende Tatbestanddarstellung in Schriftform vor:

Dem Ausschuss lag folgende Tatbestanddarstellung in Schriftform vor:

 

„Im Jahre 1992 erwarb die Stadt Erkelenz die Liegenschaft Bauxhof und nutzte diese als Übergangsheim für Spätaussiedler. Der Erwerb wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen mit 10.790.400,00 DM zur Nutzung als Übergangsheim für Aussiedler gefördert. Die Zuwendung des Landes umfasste eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 17.984,00 DM. Die Zweckbindungsfrist betrug für den Erwerb 25 Jahre und für die Erstausstattung drei Jahre. Bei einem Bestand von 160 Wohneinheiten sah das der Förderung zu Grunde liegende Nutzungskonzept eine Aufnahme von rund 1.103 Personen vor.

 

Viele Spätaussiedler haben über die vorläufige Unterbringung im Bauxhof eine Heimat in der Stadt Erkelenz gefunden und sich erfolgreich in die Gemeinschaft integriert. Seit dem Jahre 1989 hat die Stadt Erkelenz rund 3.200 Aussiedler aufgenommen; eine beachtliche Anzahl, die vor allem auch zum Bevölkerungswachstum in der Stadt Erkelenz in den vergangenen Jahren beigetragen hat. Viele gelungene und von vielen Seiten oft benannte Beispiele für die erfreuliche Integration prägen vor allem die ersten Jahre der Nutzung des Bauxhofes als Übergangsheim.

 

Im Jahre 2004 wurden nur noch 27 Personen im Bauxhof neu aufgenommen, im Jahre 2005 waren es 14 Personen und in 2006 bislang niemand. Zur Zeit sind 333 Personen im Bauxhof untergebracht. Es stehen 72 Wohnungen von 157, also rund 48 % der Wohnungen leer.

 

Die stark rückläufige Anzahl von in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Aussiedlern, die auch in der Stadt Erkelenz in den letzten Jahren trotz vielfacher Anstrengungen zunehmend schwieriger werdende Integration einzelner Aussiedler sowie zu beobachtende soziale Spannungen im unmittelbaren Wohnumfeld des Bauxhofes haben zu Überlegungen in der Verwaltung geführt, wie eine künftige Nutzung der städtischen Wohnanlage Bauxhof aussehen kann.

 

Folgende Leitlinien waren bei der Suche nach einer Lösung maßgebend:

 

  1. Aufgabe der Nutzung des Bauxhofes als Übergangsheim für Spätaussiedler.
  2. Entschärfung der sozialen Spannungen im Bauxhof und den angrenzenden Wohngebieten
  3. Umbenennung des Wohngebietes Bauxhof zur Vermeidung weiterer Stigmatisierung
  4. Umgestaltung des Wohngebietes/Wohnanlage zur Vermeidung des Eindrucks eines Ghettos
  5. Erhaltung der bisherigen städtischen Infrastruktur
  6. Unterstützung der Bewohner des Übergangsheimes bei der gesetzlich ohnehin geforderten Suche nach Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt

 

In einer ersten Studie hat das Planungsamt der Stadt Erkelenz sich mit städtebaulichen Möglichkeiten im Bereich der Wohnanlage Bauxhof auseinandergesetzt. Zur Erreichung der v.g. Ziele hält die Verwaltung es für erforderlich, in einem ersten Schritt 15 Mietwohnungsgebäude abzureißen und 6 Mietwohnungsgebäude westlich der Haupterschließung mit bestehenden Mietergärten und Kinderspielplätzen und Infrastruktureinrichtungen beizubehalten.

 

In mehreren Gesprächen mit dem Regierungspräsidenten in Köln wurden die Möglichkeiten erörtert und vom Regierungspräsidenten, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erkelenz, folgende Genehmigung erteilt:

 

-          Förderunschädliche Entwidmung der 15 Wohnhäuser Bauxhof 15-22 und 24-30 zum 01.01.2008,

-          Übertragung der Zweckbindung für 200 Unterbringungsplätze auf die Gebäude Oerath (72 Plätze) und in Bellinghoven (128 Plätze) bis zur restlichen Dauer der Zweckbindungsfrist zum 01.09.2017,

-          ab dem 01.01.2008 zugewiesene Spätaussiedler sind in Bellinghoven bzw. Oerath unterzubringen,

-          weiterer Bericht zur Verwendung der Häuser 32-36 zum späteren Zeitpunkt.

 

Der Rückbau der 15 Wohnungsgebäude wird nach einer vorläufigen und noch nicht näher detaillierten Kostenschätzung einen Gesamtaufwand von 710.000 € bedeuten. Zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten wird nur die Möglichkeit des Rückbaues gesehen. Der Abriss könnte finanziell weitgehend durch den Einsatz der Bauxhof-Rücklage gedeckt werden. Nach dem Rückbau sollte das Gelände zunächst brach liegen bleiben und erst später über eine weitere Verwendung entschieden werden.

 

Der verbleibende Wohnungsbestand sollte nach Aufgabe der Nutzung als Übergangsheim für Aussiedler für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Ziel sollte es hierbei sein, die Wohnungen zu modernisieren, um den insbesondere mit Blick auf Wärmeschutz Not leidenden Gebäuden einen optimalen Standard zu geben.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor:

 

1.        Die Wohnhäuser Bauxhof 15-22 und 24-30 bis zum 31.12.2007 als Übergangswohnheim für Spätaussiedler aufzugeben.

2.        Die Gebäude Oerath 155 mit 72 Plätzen und In Bellinghoven 24 mit 128 Plätzen ab dem 01.01.2008 als Übergangsheim für Aussiedler zu widmen.

3.        Die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Bewohner des Bauxhofes beim Umzug in private Wohnungen beratend zu unterstützen.

4.        Die Neuordnung des Gebietes Bauxhof anzustreben; hierbei ist der Abbruch der Häuser 15-22 und 24-30 vorzusehen.

5.        Die Umwandlung der Häuser 32-36 in Sozialwohnungen bei gleichzeitiger Veräußerung an einen interessierten Träger vorzubereiten .

6.        Die Infrastruktureinrichtungen in Haus 38 zu erhalten.

7.        Den Bereich mit einem neuen Namen zu versehen.“

           

Ausschussvorsitzender Simon teilt dem Ausschuss zunächst mit, dass ihm ein Antrag der Bürgerpartei vom 13. November 2006 vorliege, den hier zur Tagesordnung stehenden Punkt ohne letztendliche Beschlussfassung zu behandeln (Ergebnis der Abstimmung zum Antrag siehe unten).

 

Ergänzend zur Tatbestandsdarstellung erinnert Erster Beigeordneter Dr. Gotzen daran, dass Hintergrund des seinerzeitigen Erwerbs der Bauxhofanlage die Möglichkeit gewesen sei, sich durch verstärkte Aufnahme von Aussiedlern von der Pflicht Asylbewerber aufzunehmen, befreit zu werden. Aufgrund der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zum 1. Januar 2007 würden allerdings die Aussiedlerzahler nicht mehr bei der Zuteilungsberechnung angerechnet werden. Das dargestellte Integrationsproblem stelle sich im Übrigen bundesweit dar, da anscheinend im Laufe der Jahre die Sprachkenntnisse der Aussiedler nachgelassen hätten. Aus diesem Grunde seien bundesweit bewusst weniger Zuwanderer aufgenommen worden.

 

Neben den bereits erwähnten Gründen der Integration habe sich die vorhandene bauliche Situation dahingehend gezeigt, einen sozialen Brennpunkt zu fördern, der auf die angrenzenden Randbereiche übergreife. Dem solle durch die vorgesehene Planung und spätere neue Nutzung entgegengewirkt werden. Aus diesem Grunde sei geplant, dass ab dem 01.01.2008 der hintere Bereich der Bauxhofanlage nicht mehr für Aussiedler zur Verfügung stehe. Dies sei insofern unbedenklich, da die dortige Unterbringung seit jeher nur vorübergehenden Charakter gehabt habe. Die derzeit dort noch wohnenden Personen würden in der verbleibenden Zeit seitens der Stadt mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt werden, andernorts eine Wohnung zu bekommen.

 

Mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung solle zunächst nur eine Grundlage für die weitere Planung auf den Weg zu bringen, für die auch der Regierungspräsident Köln unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses die Genehmigung und Unterstützung avisiert habe.

 

Wie dann letztendlich nach einem Abriss die vorhandene Fläche genutzt werden soll, könne man dann in Ruhe überlegen und zu gegebener Zeit den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen.

 

Die vorgeschlagene Umbenennung des Wohngebietes zur Vermeidung weiterer Stigmatisierung werde sicherlich noch mit den Anwohnern vorab besprochen werden.

 

Seitens des Ausschusses namentlich Ratsherr Mercks, Ratsherr Stolzenberger, Herr Sauerborn, Herr Moll und  Ratsherr Schmitz werden die von der Verwaltung dargelegten Gründe und die angestrebten Maßnahmen grundsätzlich eingesehen. Allerdings bittet man darum, im weiteren Verlauf die Bürgerschaft insbesondere in der Nachbarschaft stärker zu beteiligen bzw. über die vorgesehenen Maßnahmen zu informieren. Darüber hinaus sollten spätestens für die Beratung im Rat noch einige Hintergrundinformationen (Zahlen und Fakten) geliefert werden.

Soweit die Stadt Erkelenz den Bewohnern des Bauxhofes bei der Suche auf dem freien Wohnungsmarkt behilflich werde, sollte möglichst darauf geachtet werden, dass hierdurch nicht wieder eine Art „Ghetto“ durch zentrierten Umzug gebildet werde.

 

Herr Kowalzik vertritt die Auffassung, dass sich vor einer Beschlussfassung über das vorgelegte Gesamtpaket zunächst der Bezirksausschuss eingehend damit befassen solle.

 

Ratsherr Mercks schließt sich der Auffassung des Ersten Beigeordneten Dr. Gotzen an, nicht darauf warten zu können, bis sich der Bezirksausschuss im Frühjahr mit dem Thema befassen könne, da eine frühzeitigere Beschlussfassung auch für das weitere Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidenten notwendig sei. Allerdings schlage er vor, den Wortlaut unter Ziffer 3 der Beschlussvorlage dahingehend zu ergänzen, dass sich die Beratung und Hilfe der Stadtverwaltung für die Bewohner des Bauxhofes beim Umzug auf private Wohnungen im gesamten Stadtgebiet erstrecken solle.

 

Herr Kowalzik stellt daraufhin den Antrag alternativ über die sieben Punkte des Beschlussentwurfes jeweils einzeln abzustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Simon lässt nach Beendigung der Beratung über die einzelnen gestellten Anträge abstimmen:

 

- Der Antrag der Bürgerpartei vom 13.11.2006 im Umweltausschuss nicht über den

  vorgelegten Beschlussentwurf der Verwaltung zu beschließen, wird bei einer Ja-

  Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

- Der Antrag des Herrn Kowalzik über die 7 Punkte des Beschlussentwurfes jeweils

  einzeln zur Abstimmung zu bringen,  wird  bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung

  mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend lässt Auschussvorsitzender Simon über die Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem unter Ziffer 3 ergänzten Wortlaut abstimmen.

Beschluss:

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat)

 

1.      „Die Wohnhäuser Bauxhof 15 – 22 und 24 – 30 sind bis zum 31.12.2007 als Übergangswohnheim für Spätaussiedler aufzugeben.

 

2.      Die Gebäude Oerath 155 mit 72 Plätzen und In Bellinghoven 24 mit 128 Plätzen sind ab dem 01.01.2008 als Übergangsheim für Aussiedler zu widmen.

 

3.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Bewohner des Bauxhofes beim Umzug in private Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zu beraten und beratend zu unterstützen.

 

4.      Die Neuordnung des Gebietes Bauxhof ist anzustreben; hierbei ist der Abbruch der Häuser 15 – 22 und 24 – 30 vorzusehen.

 

5.      Die Umwandlung der Häuser 32 – 36 in Sozialwohnungen bei gleichzeitiger Veräußerung an einen interessierten Träger ist vorzubereiten.

 

6.      Die Infrastruktureinrichtungen in Haus 38 sind zu erhalten.

 

7.      Der Bereich ist mit einem neuen Namen zu versehen.“

Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme – mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme – mehrheitlich angenommen