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Auszug - Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan 1995 hier: Kraftfahrzeugverkehr  

 
 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/064/2006 Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan 1995
hier: Kraftfahrzeugverkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

echnischer Beigeordneter Lurweg verweist in seiner Einleitung auf die in den vorangegangenen Ausschusssitzungen bereits behand

Technischer Beigeordneter Lurweg verweist in seiner Einleitung auf die in den vorangegangenen Ausschusssitzungen bereits behandelten Kapitel zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 1995.

 

Ausschussvorsitzender Mercks stellt umfassenden Beratungsbedarf fest. Der Ausschuss vereinbart für den Tagesordnungspunkt A 2 folgende Gliederung:

 

2.1.1       Klassifiziertes Netz/Vorbehaltsnetz (übergeordnete Straßen)

2.1.2       Netzkategorisierung Straßen (Kernstadt, Ortschaften)

2.1.3       Kreisverkehre (Kernstadt, Ortschaften)

 

 

 

2.1       Klassifiziertes Netz/Vorbehaltsnetz (übergeordnete Straßen)

 

2.1.1   Landesstraße 117 – Ortsdurchfahrten Lövenich/Katzem

 

Ratsfrauen Honold-Zieghahn und Schaaf gehen auf die Belastung durch Schwerlastverkehr der L 117 im Bereich Lövenich ein. Seit der Errichtung des Gewerbegebietes Baal auf Hückelhovener Stadtgebiet stelle der stark erhöhte Schwerlastverkehr für die Anwohner der L 117 eine große Belastung dar. Zudem sei die Straße für eine permanente Frequentierung durch LKW-Verkehr aufgrund der engen Straßenbebauung nicht ausgerichtet.

 

Ratsfrau Schaaf teilt mit, dass der BZA Lövenich sich einstimmig für die Sperrung der L 117 für Schwerlastverkehr ausgesprochen habe.

 

Ratsfrau Honold-Zieghahn schlägt für eine etwaige LKW-Umleitung um Lövenich und Katzem die Route K 33/B 57 vor. Die großzügig ausgebaute B 57 sei für Schwerlastverkehr besser geeignet als die durch die Ortslagen Lövenich und Katzem führende L 117.

Ratsfrau Wolters gibt bezüglich der B 57 zu bedenken, dass auch zunehmend Anwohner von Granterath über den zunehmenden Verkehr über die B 57 klagten. Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird jedoch erwidert, dass die Verkehrssituation der B 57, die Granterath lediglich tangiere, nicht  mit der der L 117, welche direkt durch Ortschaften führe, zu vergleichen sei.

 

Bürgermeister Jansen und Technischer Beigeordneter Lurweg erklären, dass der Schwerlastverkehr auf der L 117 seit langem in der Diskussion sei. Entsprechende Gespräche mit der benachbarten Stadt Hückelhoven und dem Landesbetrieb Straßen NRW hätten stattgefunden. Die (vorläufigen) Kennzahlen ergäben jedoch, dass die L 117 nicht so stark befahren sei, dass der Landesbetrieb Straßen NRW Maßnahmen in Betracht ziehe. Dennoch wolle man sich weiter bemühen, eine Regelung zur Verbesserung zu erreichen, sobald die Zahlen konkret vorliegen.

 

Herr Böhl vom Planungsbüro Südstadt AG stimmt zu, dass die Situation problematisch sei.  Die Ursachen lägen vor allem in der Entwicklung des Gewerbegebietes Hückelhoven-Baal, das keine direkte Autobahnanbindung habe und in der Einführung der Mautgebühr. Er empfiehlt, die Bemühungen um eine Verkehrsentspannung in Lövenich fortzusetzen. Seitens des Planungsbüros könne man sich auch eine Routenempfehlung als Alternative zur Durchfahrt durch Lövenich und Katzem vorstellen.

 

2.1.2    L 354 N – Braunkohlenrandstraße Venrath/Kaulhausen

 

Ratsherr Merkens thematisiert die durch den Tagebau sich abzeichnende Verlegung der L 354 (L 354 N). Durch die Anbindung an das Autobahnkreuz Wanlo sei mit zunehmendem Verkehr zu rechnen, so dass der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath beiden vom Planungsbüro Südstadt vorgeschlagenen Varianten nicht zustimmen könne. Bei der ersten Variante führe die L 354 N direkt durch Kaulhausen, was zu einer zusätzlichen Belastung der Anwohner führen würde, die zweite Variante würde die sozialen und naturräumlichen Bindungen zwischen den Ortsteilen Venrath und Kaulhausen beeinträchtigen. Daher schlage der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath eine weitere Variante vor, die eine Führung der L 354 N südlich von Kaulhausen vorsieht.

 

Herr Böhl vom Planungsbüro Südstadt erwidert, dass die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung Einfluss auf die vorliegenden Konzepte genommen hätten, allerdings sollte der Ausschuss die vorgeschlagene dritte Variante für eine etwaige spätere Realisierung berücksichtigen.

 

Ratsherr Merkens fordert, dass bei dem Bau der L 354 N die Aspekte der Sozialverträglichkeit Vorrang vor denen der Umweltverträglichkeit haben müssten.

 

 

2.1.3    L 364 – Ortsumgehung Gerderhahn/Golkrath

 

Ratsherr Steingießer fordert eine Überarbeitung der vorgelegten Pläne zur Ortsumgehung Gerderhahn/Golkrath. Eine Ortsumgehung sei aufgrund der starken Zunahme des Schwerlastverkehrs dringend geboten, allerdings nicht mit dem vorgeschlagenen Verlauf zwischen Golkrath und Hoven, da ansonsten Beeinträchtigungen in der sozialen Bindung zu befürchten seien.

 

Ratsherr Dederichs empfiehlt, die Entwicklung des Ausbaus der B 221 N  abzuwarten. Ein etwaiger Ausbau der B 221 N hätte auch Auswirkungen auf die Verkehrssituation im westlichen Stadtgebiet.

 

 

Der Ausschussvorsitzende Mercks fasst die Diskussion zusammen. Die Ausschussmitglieder kommen überein, dass alle Vorschläge bei weiteren Planungen Berücksichtigung finden sollen.

 

 

2.2       Netzkategorisierung Straßen (Kernstadt, Ortschaften)

 

2.2.1    Netzkategorisierung Kernstadt

 

Ratsherr Steingießer trägt für die CDU folgende Vorschläge vor:

 

-      Anton-Heinen-Straße:

Die Anton-Heinen-Straße solle in der gesamten Länge als Sammelstraße erhalten bleiben, allerdings mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30.

-      Brückstraße von Anton-Heinen-Straße bis Nordpromenade:

Die Brückstraße solle als Sammelstraße erhalten bleiben, weil sie eine der Hauptverbindungen aus dem nord-östlichen Stadtgebiet in die Innenstadt sei.

-      Kreuzung Anton-Heinen-Straße/Brückstraße:

Diese Kreuzung stelle einen Unfallschwerpunkt dar. Ein Ausbau der Kreuzung unter Berücksichtigung der Gefahrenpunkte, insbesondere beim Fahrradverkehr solle erfolgen.

 

Ratsherr Dederichs wendet ein, dass die Brückstraße als Einbahnstraße nicht die Funktion einer Sammelstraße habe. Sie dürfe nur Anliegerverkehr aufnehmen.

 

Herr Böhl von der Südstadt AG unterstreicht den Status Sammelstraße für die Anton-Heinen-Straße. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mache Sinn, allerdings müsse eine straßenbauliche Anpassung stattfinden. Zum Thema Kreuzung Anton-Heinen-Straße/Brückstraße werde die Südstadt AG entsprechende Vorschläge bei der nächsten Sitzung des Ausschusses präsentieren.

 

Dr. Gotzen betont, dass es mit den Anwohnern der Anton-Heinen-Straße bereits Gespräche gegeben habe und dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 durchaus möglich sei. Um allerdings Erschließungskosten zu vermeiden, könnten in diesem Bereich vorerst nur kleinere bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.

 

 

Ratsherr Dederichs fordert, die Straße Neumühle als Sammelstraße beizubehalten.

 

Ausschussvorsitzender Mercks fasst die vorangegangenen Wortmeldungen zusammen:

Differenzen stelle er zum Thema „Brückstraße als Sammelstraße“ fest, so dass er an dieser Stelle eine Abstimmung vornimmt

.

            Ergebnis: 10-Ja-Stimmen gegenüber 4 Nein-Stimmen.  

 

Unterschiedliche Auffassung herrschte auch zum Thema „Neumühle als Sammelstraße wie bisher“. Auch diesen Punkt stellt der Ausschussvorsitzende zur Abstimmung.

 

Ergebnis: 5 Ja-Stimmen, 9-Nein-Stimmen.

 

 

2.2.2    Netzkategorisierung Ortschaften

 

2.2.2.1            Buschstraße zwischen Katzem und Kleinbouslar

 

Frau Schaaf schlägt vor, die Buschstraße in Katzem weiterhin als Sammelstraße zu führen

 

Herr Böhl erklärt, dass der Vorschlag, eine andere Route als Sammelstraße vorsehe, sich aus der ortsverbindenden Funktion zwischen Katzem und Kleinbouslar ergebe.

 

Der Ausschussvorsitzende Mercks ruft über den Vorschlag der Ratsfrau Schaaf zur Abstimmung auf:

Ergebnis:9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.

 

 

2.2.2.2             K 33 in Kückhoven

 

Ratsfrau Wolters stellt die Frage, ob es nach Fertigstellung von Neu-Immerath nicht zu einer Überlastung der K 33 komme und ob nicht die Klassifizierung einer zweiten Straße in Neu-Immerath als Sammelstraße notwendig sei.

 

Die Verwaltung teilt mit, dass Untersuchungen ergeben hätten, wonach eine Sammelstraße für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ausreichend sei. Ferner orientierten sich die Verkehrströme in Neu-Immerath in Richtung Innenstadt und nicht in Richtung Kückhoven.

 

 

2.3       Kreisverkehre

 

2.3.1    Kreisverkehre innerhalb der Kernstadt

 

Ratsherr Steingießer erläutert die Position der CDU-Stadtratsfraktion

 

Nicht ausgebaut werden sollten folgende Kreisverkehre:

 

1.        Th.-Körner-Straße/Nordpromenade/Ostpromenade/Brückstraße (Wartezeiten lägen für den Autoverkehr nicht vor; ein Kreisverkehr wäre für Fußgänger unübersichtlich)

2.        Kölner Straße/Jülicher Straße (Probleme seien hier nicht bekannt, man sollte jedoch für Linksabbieger Markierungen in Betracht ziehen)

3.        Autobahnauffahrt A 46 Richtung Düsseldorf (Der Verkehr laufe an dieser Stelle ohne Probleme)

 

Aus den Reihen der SPD wird die Umsetzung eines Kreisverkehrs an der Koepestraße ebenfalls als vernachlässigenswert betrachtet.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg weist darauf hin, dass nicht nur die Belange des PKW-Verkehrs bei der Planung zu beachten, sondern gerade beim geplanten Kreisverkehr im Bereich Th.-Körner-Straße/Nordpromenade/Ostpromenade/Brückstraße auch die wirtschaftlichen Aspekte bezüglich der Ampelanlage und die Einbeziehung anderer Verkehrsteilnehmer wie z. B. Fahrradfahrer wichtig seien.

Darüber hinaus gehörten die Maßnahmen auf Landes- und Bundesstraßen in den Aufgabenbereich des Landesbetriebes Straßen NRW, der in der nächsten Sitzung gerade die Planung für den Umbau der Autobahnauffahrt an der A 46 vorstellen werde. Auch da werde dann nach dem Grund gefragt werden müssen.

 

Priorität hätte nach Ausführungen des Ratsherrn Steingießer die Umsetzung folgender Kreisverkehre:

 

1.        B 57/L 227 (Ein Kreisverkehr sei hier dringend erforderlich zur Entlastung der Aachener und Krefelder Straße)

2.        Aachener Straße/Gewerbestraße Süd (Ein Kreisverkehr würde für Entlastung stadtein- und stadtauswärts vor allem zu Verkehrsstoßzeiten führen)

3.        Aachener Straße/Antwerpener Straße/Krefelder Straße/Goswin Straße (Auch hier entstünden in Stoßzeiten lange Wartezeiten. Die Ampelanlage sei kompliziert).

 

 

Herr Böhl vom Planungsbüro Südstadt AG zeigt Verständnis für die Forderung des vorgenannten dritten Kreisverkehres, sieht aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung. 

Ratsfrau Wolters schlägt vor, die Rechtsabbiegefunktion zu prüfen.

Technischer Beigeordneter Lurweg empfiehlt, alle Varianten in diesem Bereich auszuloten und für die Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zu berücksichtigen.

 

Niedrigere Priorität hätte laut Ratsherrn Steingießer die Umsetzung folgender Kreisverkehre:

 

1.        Goswinstraße/Am Schneller (Hohes Verkehrsaufkommen und eingeschränkte Sicht gefährdeten die Verkehrssicherheit)

2.        Tenholter Straße/K 32 (In Stoßzeiten staue sich der Verkehr aus Richtung Erkelenz kommend)

3.        Antwerpener Straße/Paul-Rüttchen-Straße (Hier sollte überprüft werden, ob eine Verbesserung zu erzielen sei. Diese sollte im Zusammenhang mit dem neuen Kreisverkehr zur B 57 untersucht werden)

 

Herr Böhl teilt mit, dass ein Kreisverkehr im Bereich Goswinstraße/Am Schneller nicht möglich sei, weil dort die entsprechenden Flächen maximal für einen Minikreisel ausreichten.

Ausschussvorsitzender Mercks ergänzt die Position der SPD im Hinblick auf Fahrradverkehr und ÖPNV.

 

 

 

 

2.3.2   Kreisverkehre außerhalb der Ortschaften

 

Ratsfrau Wolters unterstreicht die Wichtigkeit der Umsetzung des Kreisverkehrs L 19/K 29. Ratsherr Dederichs schließt sich dieser Forderung an.

Technischer Beigeordneter Lurweg teilt die Bedenken. Allerdings sei die L 19 eine Landesstraße; sollte dort ein Kreisverkehr gebaut werden, müsse das mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt werden. Darüber hinaus sei abzuklären, dass die Finanzierung durch die Stadt Erkelenz erfolgen müsse.

 

Ratsherr Frings betont die Wichtigkeit eines Kreisverkehrs in Kückhoven (L 19/K 33).

 

Ausschussvorsitzender Mercks fasst die Vorschläge zusammen und stellt ferner Einigkeit über die von der SPD im Bezirksauschuss Erkelenz-Mitte gemachten Vorschläge zur Namensgebung von Kreisverkehren fest.

 

 

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr - Problemanalyse und verkehrliche Situation des Kraftfahrzeugverkehrs, Verkehrsprognose und Verkehrskonzept des Kraftfahrzeugverkehrs sowie funktionale Gliederung des Straßennetzes – wird beschlossen.

2.               Der Bericht zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr – Leistungsfähigkeit einzelner Knotenpunkte und Einsatzmöglichkeit von Kreisverkehren wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die im Bericht dargelegten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen.“

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, einstimmig

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, einstimmig