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Auszug - Beseitigung Absenkung K 32 auf Höhe der ehemaligen Sandgrube (Richtung Hetzerath)  

 
 
4. Sitzung des Bezirksausschusses Granterath/Hetzerath
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Schule Granterath
Ort: In Granterath 4, 41812 Erkelenz-Granterath
A 10/400/2006 Beseitigung Absenkung K 32 auf Höhe der ehemaligen Sandgrube (Richtung Hetzerath)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender von der Forst erläutert den Sachverhalt

Ausschussvorsitzender von der Forst erläutert den Sachverhalt. Der vorliegende Antrag, der im Rahmen der Diskussion noch um eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung erweitert wird, lautet wie folgt:

„Der Bezirksausschuss möge beschließen, dass die baulichen Mängel in Form einer massiven Absenkung der Fahrbahn von ca. 10 m Länge auf der Kreisstraße 32 (vom Kreisverkehr Granterath in Richtung Hetzerath auf Höhe der ehemaligen Sandgrube) durch Weitergabe unseres Antrages an die Stadt Erkelenz und dann an den Kreis Heinsberg (Kreisstraße) beseitigt werden sollen.

Begründung: Die Kreisstraße 32 ist vom Kreisverkehr in Granterath bis Hetzerath sehr kurvenreich. Da hier oft mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird, sind schon mehrere Unfälle geschehen. Beim Durchfahren der o.g. Fahrbahnabsenkung verlieren Fahrzeuge den Bodenkontakt und kommen dann ins Schleudern. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung könnte auch die Unfallgefahr mindern. Beim letzten Unfall, am 26. Mai 2006, fuhr ein Personenkraftwagen die Böschung hinunter und kam vor einem Baum zum Stehen. Der Fahrer wurde schwer verletzt.“

 

Nach eingehender Beratung fasst der Bezirksausschuss folgenden Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Ausschuss spricht sich für den Antrag aus und bittet die Verwaltung, die Angelegenheit zu prüfen bzw. diese an den zuständigen Straßenbaulastträger weiter zu geben, damit geprüft wird, in welcher Art und Form dem Antrag Rechnung getragen werden kann.“