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Auszug - Beseitigung von Bergbauschäden an Kanälen und Straßen  

 
 
5. Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
A 10/332/2006 Beseitigung von Bergbauschäden an Kanälen und Straßen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender RH Schmitz trägt vor, dass es sich um eine leidige Sache handele, mit der man sich seit langer Zeit befa

Ausschussvorsitzender RH Schmitz trägt vor, dass es sich um eine leidige Sache handele, mit der man sich seit langer Zeit befassen müsse. Bezüglich der Schäden an den Kanälen könne festgestellt werden, dass die Angelegenheit nunmehr fast abgearbeitet sei. Die letzte Maßnahme sei der Bau einer Pumpstation an der „Florianstraße“ gewesen.

 

Ausschussmitglied RH Blumenhofen trägt vor, dass im Bereich der Straße „Schindskaul“, die erneuert worden sei, in einem Abstand von ca. 5 - 10 m feine, quer zur Fahrbahn verlaufende Risse aufgetreten seien. Ähnlich verhalte es sich auf der „Meister-Gerhard-Straße“. Er fragt, ob es sich hierbei um neue Bergschäden oder um Herstellungsmängel handele. Tiefbauamtsleiter Knaup sei angesprochen worden und habe eine Prüfung zugesagt.

 

Ausschussvorsitzender RH Schmitz bittet zu protokollieren, dass der Ausschuss um entsprechende Prüfung bitte.

 

Zum Bereich der Schäden an den Straßen trägt der Ausschussvorsitzende vor, dass hier der Frust der Bevölkerung sehr groß sei, da sich nichts tue. Der Eschweiler Bergwerksverein verfolge eine Verzögerungstaktik. Dem Bürgermeister sei zu bescheinigen, dass er sich in der Angelegenheit sehr bemüht habe. Man komme jedoch derzeit einfach nicht weiter. Derzeit sei zu verhandeln, welcher Teil der noch ausstehenden ca. 1,2 Millionen Euro für die Behebung vom EBV und welcher von der Stadt zu tragen sei. Er appelliert an die Presse, zum Verhalten des EBV zu berichten. Beschlüsse seien in der Angelegenheit vom Bezirksausschuss hinreichend gefasst worden. Ein neuer Beschluss wird deswegen nicht gefasst.