Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 435 "Im Hühnerfelde", Erkelenz-Hetzerath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.5
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 61/720/2024 Bebauungsplan Nr. 435 "Im Hühnerfelde", Erkelenz-Hetzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 435 „Im Hühnerfelde“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 435 „Im Hühnerfelde“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 435 „Im Hühnerfelde“, Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonst. Träger öffentl. Belange BBP Nr. 435 Im Hühnerfelde, Erkelenz-Hetzerath (369 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. 435 Im Hühnerfelde, Erkelenz-Hetzerath (1784 KB)