Der Gründung der Übach-Palenberg Netz GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage B) durch die NEW Netz GmbH mit der Regionetz GmbH wird zugestimmt. Alternative 1: Für den Fall, dass die Anzeigen der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der bei der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, darf die NEW Netz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH allein gründen. Sobald alle Anzeigen der an der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen vollständig vorliegen und die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Beteiligung der Regionetz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH vorliegt, darf die NEW Netz GmbH zur Umsetzung einer gemeinsamen Gesellschaft der Regionetz GmbH in entsprechenden Umfang Geschäftsanteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH veräußern. Alternative 2: Für den Fall, dass die Anzeigen der an der Regionetz GmbH (mittelbar) beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, wird die Regionetz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter allein gründen. Die NEW Netz GmbH darf sich nach Vorliegen aller Anzeigen und der entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht an der Übach-Palenberg Netz GmbH nach den hier beschriebenen Voraussetzungen beteiligen und entsprechende Geschäftsanteile von der Regionetz GmbH erwerben. |