Bürgerinformationssystem

Auszug - Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Netz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH  

 
 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/670/2024 Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Netz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Gründung der Übach-Palenberg Netz GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage B) durch die NEW Netz GmbH mit der Regionetz GmbH wird zugestimmt.

 

Alternative 1:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der bei der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, darf die NEW Netz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter der NEW Netz GmbH allein gründen. Sobald alle Anzeigen der an der Regionetz GmbH beteiligten Kommunen vollständig vorliegen und die Bestätigung der Kommunalaufsicht zur Beteiligung der Regionetz GmbH an der Übach-Palenberg Netz GmbH vorliegt, darf die NEW Netz GmbH zur Umsetzung einer gemeinsamen Gesellschaft der Regionetz GmbH in entsprechenden Umfang Geschäftsanteile an der Übach-Palenberg Netz GmbH veräußern.

 

Alternative 2:

Für den Fall, dass die Anzeigen der an der Regionetz GmbH (mittelbar) beteiligten Kommunen vollzählig der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen, und nur auf Seiten der an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligten Kommunen diese nicht vollständig vorliegen, wird die Regionetz GmbH die Übach-Palenberg Netz GmbH als 100%ige Tochter allein gründen. Die NEW Netz GmbH darf sich nach Vorliegen aller Anzeigen und der entsprechenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht an der Übach-Palenberg Netz GmbH nach den hier beschriebenen Voraussetzungen beteiligen und entsprechende Geschäftsanteile von der Regionetz GmbH erwerben.

 

2.

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Gründung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage B - Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Übach-Palenberg Netz GmbH (195 KB)