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Beschluss: „Die Verwaltung prüft die Möglichkeit und entwickelt gegebenenfalls einen Vorschlag zur Aufstellung eines sogenannten Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB. Das Ergebnis der Prüfung sowie gegebenenfalls der Vorschlag werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen |
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