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Auszug - Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Erkelenz-Geneiken hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  

 
 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/683/2023 Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Erkelenz-Geneiken
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Erkelenz-Geneiken wird beschlossen.

2. Zum Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Erkelenz-Geneiken ist die Öffentlichkeit gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung innerhalb eines Monats aufzufordern. Der Bezirksausschuss Schwanenberg ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig