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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Erkelenz-Geneiken wird beschlossen. 2. Zum Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB Erkelenz-Geneiken ist die Öffentlichkeit gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung innerhalb eines Monats aufzufordern. Der Bezirksausschuss Schwanenberg ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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