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Ratsmitglied Eickels verliest die Stellungnahmen der Verwaltung zur Niederschrift über die 7. Sitzung des Bezirksausschusses Granterath/Hetzerath vom 03.05.2023.
Zur Stellungnahme der Verwaltung zum TOP 5 (Antrag der Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.03.2023: Verkehrsberuhigung der „Oststraße“ zwischen Granterath und Tenholt) weist der Bezirksausschuss auf Nachfolgendes hin:
Stellungnahme zu 1.: Ratsmitglied Moll (stv. Ausschussvorsitz) bittet die Verwaltung bei der Aufstellung der Baken, den landwirtschaftlichen Verkehr (große Fahrzeuge) zu berücksichtigen.
Stellungnahme zu 3.: Ratsmitglied Moll verweist auf die Strecke zwischen Erkelenz-Lövenich und Hückelhoven-Baal (L 117). Dort sei die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt, obwohl die Straße einen größeren Querschnitt als die Straße zwischen Granterath und Tenholt habe. Aus welchem Grund ist dort eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von 100 km/h auf 70 km/h bzw. 50 km/h) trotz des kleineren Straßenquerschnittes nicht möglich?
Stellungnahme zu 4.: Wann erfolgt die Instandsetzung der schadhaften Stellen?
Der Bezirksausschuss beschließt einstimmig, dass eine Anpassung bzw. Ergänzung der Stellungnahmen zu den vorgenannten Punkten durch die Verwaltung erfolgen soll.
Zur Stellungnahme der Verwaltung zum TOP 8.1 (Sanierung der Straße zwischen Granterath und Genehen)
Aus dem Bezirksausschuss wird berichtet, dass die Ausbesserung der Asphaltdecke nur mangelhaft erfolgt sei. Der Bezirksausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig, die ausgebesserten Stellen zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern.
Zur Stellungnahme der Verwaltung zum TOP 8.2 (Verbesserung der Parksituation Straße „Im End“ bis zum Kreisverkehr K 32
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath bittet die Verwaltung, in dem Straßenabschnitt „Im End“ bis zum Kreisverkehr K 32 Parken innerhalb von Parkbuchten mit einer entsprechenden Beschilderung (Zonenhaltverbot mit Zusatz „Parken nur in gekennzeichneten Flächen“) einzurichten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zur Stellungnahme der Verwaltung zum TOP 8.4 (Renovierung und Modernisierung der Wohnung im Gebäude der alten Schule)
Die Mitglieder des Bezirksausschusses bitten die Verwaltung um Begründung, warum die Wohnung nicht an die bestehende Heizungsanlage angeschlossen werden kann. Ratsmitglied Moll verweist in diesem Zusammenhang auf die klimapolitischen Ziele der Stadt Erkelenz.
Der Bezirksausschuss beschließt einstimmig, dass eine Anpassung bzw. Ergänzung der Stellungnahmen zu dem vorgenannten Punkt durch die Verwaltung erfolgen soll.
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