Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan 0300.2/1 "Am Neuser Weg"  

 
 
8. Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Gerderath
Ort: van-Wiggen-Platz 1, 41812 Erkelenz-Gerderath
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsmitglied London teilt mit, dass er dem Planungsamt als Privatperson im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung ein Schreiben mit Einwendungen bzw. Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes 0300.2/1 „Am Neuser Weg“ mit Datum 30.06.2023 zugeleitet habe. Er regt an, dass sich der Ausschuss den Einwendungen/Anregungen anschließen könne und verließt die einzelnen Punkte und erklärt, dass in der heutigen Sitzung über jeden Punkt bzw. jede Einwendung/Anregung von ihm formuliert (Punkt 5 „Versiegelung von Vorgärten“ entfällt) abgestimmt werden solle. Der Ausschuss ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

Beschluss (als Empfehlung an das Planungsamt bzw. die Verwaltung):

Der Bebauungsplanentwurf hat einen falschen Namen: Ausweislich eines Plans des Katasteramtes des Kreises Erkelenz vom 10.02.1949 zur Gemarkung Gerderath im Maßstab 1:2.500 wurde die Flur „Am Neusser Weg“ benannt. Demzufolge müsste der Bebauungsplanentwurf nun ebenfalls so benannt werden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Beschluss (als Empfehlung an das Planungsamt bzw. die Verwaltung):

Fehlende Festsetzungen zur Errichtung einer Querungshilfe auf der L 46 und von Fahrbahnverschwenkungen: Ausgehend von der Fronderather Straße existiert momentan nur ein einseitiger Bürgersteig auf der L 46 bis zum heutigen Ortsrand. Alle Besucher und Bewohner des neuen Baugebietes sind also gezwungen, die Fahrbahn der L 46 zu queren. In der Vorplanung waren demzufolge sowohl eine Querungshilfe als auch eine doppelte Fahrbahnverschwenkung zur Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehres vorgesehen.

 

Das Baurecht für die Herstellung dieser Anlagen sollte durch den Bebauungsplan mit geregelt werden. Das kostet keinen nennenswerten Mehraufwand, ist wesentlich günstiger und weniger zeitaufwendig als ein Planfeststellungsverfahren und es ist rechtssicherer als ein Verfahren „im Fall unwesentlicher Bedeutung“.

 

Die doppelte Fahrbahnverschwenkung dient der Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe. Aber auch aus Lärmschutzgründen ist die Geschwindigkeit in Höhe der zu verlegenden Ortseingangstafel bzw. des grau schraffierten Grundstückes auf 50 km/h zu reduzieren. Ein von der Gerderather Bevölkerung sehr gelobtes Muster ist die doppelte Fahrbahnverschwenkung auf der K 28. Es wird empfohlen, diese Bauart auch auf der L 46 zu verwenden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Beschluss (als Empfehlung an das Planungsamt bzw. die Verwaltung):

Bänke mit schattenspendenden Bäumen (Hochstamm) ausstatten: Die Grünflächen A 1, B 1 und B 2 sollen mit Fußwegen in Form von wassergebundenen Decken und Bänken ausgestattet werden. Gleichzeitig dienen die darunterliegenden Rigolen der Niederschlagswasserversickerung. Es ist darauf zu achten, dass die Rigolen so angelegt werden, dass zumindest ein Baum je Bank dort gepflanzt werden kann. Die Bäume sollten südwestlich der jeweiligen Bank gepflanzt werden. Die Festsetzungen im B-Plan (Pflanzlisten) in Bezug auf die o. g. Grünflächen sind anzupassen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Beschluss (als Empfehlung an das Planungsamt bzw. die Verwaltung):

Wege mit wassergebundenen Decken: Wege mit wassergebundenen Decken haben den Nachteil, dass sie bei häufiger Nutzung so verdichten, dass eine dem Asphalt ähnliche Versiegelung erfolgt. Die Niederschläge werden dann über die Schulter des Weges abgeleitet und verringern so die Fläche zur Aufnahme des Niederschlagswassers. Es wird empfohlen, die beiden Angerflächen (B 1 und B 2) nur mit Gras einzusäen. Vorbild können hier die Angerflächen im Baugebiet an der Burg sein. Ein weiterer Nachteil von wassergebundenen Decken sind die relativ hohen Unterhaltungskosten. Es wird auch der Vorschlag unterbreitet, die in den Grünflächen A 1 – A 3 vorgesehenen Flächen, vorerst ohne die Anlage von Wegen herzurichten. Die Anwohner werden durch die fußläufige Nutzung „Trampelpfade“ entstehen lassen. Sollten dann Wünsche nach befestigten Wegen geäußert werden, kann man erkennen, wo diese am sinnvollsten anzulegen sind.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Beschluss (als Empfehlung an das Planungsamt bzw. die Verwaltung):

Klinkerfarben: Es ist nicht nachvollziehbar, warum weiße (matte) Klinkerfassaden ausgeschlossen werden. Bereits in früheren Bebauungsplänen im Stadtgebiet wurde dies zugelassen. Im Rahmen der Gleichbehandlung, auch zu weißen Putzfassaden, sollte dies ermöglicht werden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ratsmitglied London schlägt vor, dass man das Wohngebiet mit einem Findling und Baumstämmen für Kinder ausstattet. Der Ausschuss fasst folgenden

 

Beschluss (als Empfehlung an das Planungsamt bzw. die Verwaltung):

Ausstattung des Wohngebietes mit einem Findling und Baumstämmen: Die drei Kinderspielplätze in Gerderath liegen sehr weit entfernt von diesem neuen Wohngebiet. Die nun im Wohngebiet zu erwartenden jungen Familien werden kleine Kinder haben und benötigen einen Platz zum Aufenthalt. Dieser sollte zumindest mit einigen Elementen zum Sitzen und Spielen ausgestattet sein. Findlinge und Baumstämme wären geeignet um auch ohne normierten Spielplatz zum Verweilen und Spielen einzuladen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig