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Nachdem Planungsamtsleiter Joos die Planung detailliert erläutert hat, fragt stellvertretender Ausschussvorsitzender Dederichs im Rahmen der intensiv geführten Diskussionen nach, ob die beabsichtigten Planänderungen Auswirkungen bzw. Präjudizienwirkung auf mögliche Folgeanträge bzw. Folgeplanungen im Umfeld haben könnten. Amtsleiter Joos verweist hierzu auf Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen des Baugesetzbuches, wonach den Gemeinden die Planungshoheit zustehe und der Rat diesbezüglich frei entscheiden könne.
Stellvertretender Vorsitzender Dederichs wünscht die Aufnahme der Aussage von Herrn Joos in die Niederschrift über die laufende Sitzung.
Die Ausschussmitglieder Clever und Gormanns sprechen sich gegen die Planungen aus und begründen dies. Ausschussmitglied Gormanns formuliert schließlich einen Sachantrag, über den nachfolgender Beschluss gefasst wird:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich beantragt nach den Informationen durch Planungsamtsleiter Joos, dass sowohl die Flächennutzungsplanänderung als auch die Bebauungsplanänderung in der vorgestellten Weise nicht umgesetzt werden sollen.“
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Danach stellt stellvertretender Vorsitzender Dederichs den nachfolgenden Antrag, über den wie folgt abgestimmt wird:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „1. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich nimmt sowohl die vorgestellte Planung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die in der Sitzung vorgestellte Planung zum Bebauungsplan PV III ‚Sondergebiet Photovoltaik, Erkelenz-Venrath‘ zur Kenntnis.
2. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich empfiehlt dabei, dass in der Nachbarschaft zum Plangebiet keine weiteren Photovoltaik-Freiflächenanlagen geplant werden sollen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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