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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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