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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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