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Bürgermeister Muckel teilt mit, dass nach § 6 Abs. 7 LÖG NRW vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Abs. 1 die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören seien. Da die Anhörung noch nicht vollständig abgeschlossen sei, solle nunmehr eine Beratung und Beschlussfassung in der 9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 29.09.2021 erfolgen.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Widerspruch von der Tagesordnung abgesetzt.
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