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Auszug - Bebauungsplan Nr. XII/3 "In Bellinghoven/Am Liesenfeld"  

 
 
2. Sitzung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 10/011/2021 Bebauungsplan Nr. XII/3 "In Bellinghoven/Am Liesenfeld"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Joos erläutert die Planung und beantwortet Rückfragen.

 

Ausschussmitglied Diart stellt die Frage, wer für die Kosten der Kampfmittelbeseitigung – das Plangebiet liege gemäß vorliegender Unterlagen in einem ehemaligen Kampfgebiet –  aufkommen müsse, falls bei Baubeginn hier entsprechende Kampfmittel gefunden werden sollten.

 

Ausschussmitglied Reul verweist auf die verkehrliche Anbindung des Plangebietes. Er schlägt vor, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, ob eine Anbindung über den bestehenden Wirtschaftsweg in Richtung Süden erfolgen könne.

 

Amtsleiter Joos sichert zu, auf diese beiden Fragen (Ausschussmitglied Diart und Ausschussmitglied Reul) im Nachgang der Sitzung eine Rückmeldung zu geben.

 

Ausschussvorsitzender Kempe schlägt vor, einen entsprechenden Zusatz bezüglich der verkehrlichen Anbindung in den Beschluss aufzunehmen.

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

1. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt dem Bebauungsplan Nr. XII/3 "In Bellinghoven/Am Liesenfeld“ zu.

 

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung – An- und Abfahrt zu den geplanten Grundstücken – über den Wirtschaftsweg südlich von Bellinghoven an die Landstraße erfolgen kann.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Protokollnotiz der Verwaltung:

1. Bezüglich der Kosten der Kampfmittelentsorgung übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Kosten der Unschädlichmachung, allerdings nicht die Kosten der Wiederherstellung des Geländes.

 

2. Eine Anbindung über den Wirtschaftsweg nach Süden und Anschluss an die L366 ist nicht möglich, da dies vom Straßenbaulastträger abgelehnt worden ist.