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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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