Bürgerinformationssystem
Beratendes Ausschussmitglied Merkens empfiehlt, da man in Anbetracht der anstehenden Kommunalwahlen und wegen des Umstands, dass es sich voraussichtlich um die letzte Sitzung dieses Gremiums in der laufenden Wahlperiode handele, kaum mehr werde zu einer entsprechenden Beschlussfassung zusammenkommen zu können, am heutigen Sitzungstag die Beratung. Er habe einen Beschlussvorschlag erarbeitet, den er als Tischvorlage an alle Ausschussmitglieder verteilt.
Ausschussmitglied Wolters fragt, warum die Grubenrandpiraten nicht berücksichtigt seien.
Beratendes Ausschussmitglied Merkens trägt vor, dass ihm in der Kürze der Zeit aktuell aufgefallen sei, dass vom zuständigen Fachamt, dass die Sitzungsvorlage für die Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Sport erstellt habe, augenscheinlich auch die St.-Martinus-Schützenbruderschaft Borschemich vergessen worden sei. Trotzdem solle man heute wegen der obengenannten Umstände einen Beschluss unter Vorbehalt der Korrektur fassen. Er werde in der kommenden Woche mit dem Amt für Bildung und Sport zur Klärung Kontakt aufnehmen.
Vorbehaltlich dieser Klärung fasst der Bezirksausschuss daraufhin folgenden
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich beschließt die Verteilung der Mittel für das örtliche Gemeinschaftsleben für das Jahr 2020 wie folgt:
1.
2. Die Mittel für die Orte Keyenberg, Berverath und Unter-/Oberwestrich von insgesamt 396,00 € (2019: 94,00 €) sollen für die Dorfgemeinschaft ausgezahlt werden.
3. Die Mittel für die Orte Venrath und Kaulhausen von insgesamt 572,00 € (2019: 224,40 €) sollen für das neu gegründete Dorfforum in der Dorfgemeinschaft Venrath-Kaulhausen e. V. Verwendung finden.
4. Die Mittel für Kuckum in Höhe von 191,50 € (2019: 83,20 €) sollen für den Ortsausschuss Kuckum, als Nachfolger des Pfarrgemeinderats, Verwendung finden.
5. Die Mittel für die Ortschaften Mennekrath, Neuhaus, Terheeg und Wockerath in Höhe von insgesamt 409,00 € (2019: 160,20 €) sollen für die St.-Martin-Feierlichkeiten an den Kapellenverein fließen.
6. Die Mittel für Borschemich in Höhe von 265,00 € (2019: 79,60 €) sollen für die Dorfgemeinschaft Borschemich e. V. Verwendung finden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||