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Aus dem Ausschuss wird vorgetragen, dass es nach § 42 StVO die Richtzeichen 442, 421 und 422 gebe, die als Zusatzbeschilderung zur Leitung des LKW-Verkehrs angebracht werden könnten. Dies sei rechtlich machbar. Ausschussvorsitzender Dederichs führt hierzu erläuternd aus, dass es sich um keine Verbotsschilder, sondern um verkehrsleitende Empfehlungen handele.
Nach Beratung fasst der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich folgenden
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit eine entsprechende Beschilderung für den LKW-Verkehr mittels Zeichen 442, 421 bzw. 422 StVO im Bereich Herrather Straße/K 30 und in Kaulhausen/L 354 möglich ist, um den LKW-Verkehr aus den Ortslagen fern zu halten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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