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Auszug - Zuständigkeit des Seniorenausschusses  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Senioren Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 50/005/2005 Zuständigkeit des Seniorenausschusses
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert die Gründe, warum dieser Punkt noch einmal zur Tagesordnung gesetzt worden sei. So wäre in der Vergangenheit teilweise der Eindruck entstanden, es mangele bei der Zuständigkeit des Seniorenausschusses am Zuständigkeitszuschnitt. Der beschlossene Zuständigkeitskatalog - altersgerechtes Wohnen und Wohnumfeld sowie altersgerechtes Sport-, Freizeit- und Kulturangebot - decke alle Felder ab, soweit sich eine Zuständigkeit für die Stadt nach der Gemeindeordnung  begründen ließe.

 

SB Fedler stimmt den Ausführungen von Herrn Dr. Gotzen zu. Bei der Bildung des Seniorenausschusses habe seinerzeit die Befürchtung bestanden, man wolle diesen nicht. Dies wäre jedoch nicht der Fall gewesen. Es weist darauf hin, dass seinerzeit im Rat ein „einmütiger“ Beschluss gefasst worden sei.

 

Beschluss:

Beschluss:

„Die Mitglieder des Ausschusses für Senioren nehmen die Ausführungen der Verwaltung zum Aufgabenkatalog und zur Zuständigkeit des Ausschusses für Senioren zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig