Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter gem. § 43 Abs. 1 u. 2 GO NW in Verbindung mit § 32 Abs. 1 GO NW und führt sie in ihr Amt ein. Die hierüber aufgenommenen Verpflichtungserklärungen werden dem Original der Sitzungsniederschrift beigefügt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||