Auszug - Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt - Staatszuweisungen (OGS-Landesmittel)
„Der Rat nimmt gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt „Staatszuweisungen (OGS-Landesmittel)“ und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.“